Preis für nichterbrachte Leistung

Apothekerin verliert Präquali und muss trotzdem zahlen

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Berlin -

Es ist der schlechteste Fall aller möglichen Fälle: Eine Inhaberin aus dem Saarland setzte ein anstehendes Zwischenaudit aus, um Kosten zu sparen. Obwohl die Präqualifizierungsstelle keine Arbeit mit der Überwachung hatte, kassiert sie dennoch ab. Das nicht erfolgte Audit sowie dessen Aussetzen stellte man der Inhaberin in Rechnung. Mehr noch: Mit Bescheid über das Aussetzen wurde per sofortiger Wirkung auch die Präqualifizierung der Apotheke entzogen.

In Erwartung des baldigen Wegfalls der Präqualifizierungspflicht hatte sich die saarländische Apothekerin nach Aufforderung zum Zwischenaudit dazu entschlossen, „für die verbleibenden Monate keines durchzuführen“. Die Gebühren für die Überprüfung würden „die erwarteten Gewinne im Bereich Hilfsmittel übersteigen“, so ihre Überlegung. Womit sie nicht gerechnet hat: Ab sofort darf sie keine Hilfsmittel mehr beliefern. „Man hat mir mit dem Bescheid des ausgesetzten Zwischenaudits auch mit sofortiger Wirkung meine Präqualifizierung entzogen“, ärgert sich die Approbierte. Das Unglaubliche: „Eigentlich ist mein Zertifikat offiziell noch bis 2027 gültig.“

Rechnung für Aussetzung

Was die Inhaberin ebenfalls nicht verstehen kann, ist die Rechnung, die sie für nicht erbrachte Leistung trotzdem bezahlen soll. „Die Präqualifizierungsstelle berechnet mir für das nicht erfolgte Zwischenaudit eine Gebühr von 185 Euro. Außerdem informierte man mich über die Aussetzung der Präqualifizierung. Damit war die Sache für mich vermeintlich erledigt.“ Falsch gedacht: „Vor wenigen Tagen hat mich jedoch eine Rechnung erreicht. Man stellt mir nicht nur das nicht durchgeführte Zwischenaudit in Rechnung. Zusätzlich wird das Aussetzen desselben mit 89 Euro kalkuliert“, so die Apothekerin.

Dabei sei dieser Betrag ihrer Meinung nach völlig überzogen: „Es ist die simple Kommunikation zwischen der Präqualifizierungsstelle und dem GKV-Spitzenverband, dass ich mit meiner Apotheke ab sofort nicht mehr berechtigt bin, Rezepte zu beliefern, auf denen Hilfsmittel verordnet sind“, so die Inhaberin. „Jetzt habe ich den schlechtesten aller Fälle. Ich muss für etwas bezahlen, was nie erfolgt ist. Ich fühle mich dem Ganzen hilflos ausgeliefert.“

Gewundert habe sie sich zudem über den verfrühten Bescheid: „Die Präqualifizierungsstelle war sehr früh dran mit dem Zwischenaudit. Laut offizieller Zeitangabe erfolgt das Audit erst nach 20 Monaten, da hätten wir noch deutlich mehr Zeit gehabt. Schon komisch, so kurz vor Wegfall dieser Pflicht.“

Einspruch oder Gebühr?

Ob sie einen Einspruch einlegen wird, überlegt die Inhaberin noch: „Ich habe gelesen, dass man zwar Einspruch einlegen kann, aber nur, wenn dieser auch berechtigt ist. Die Abrechnung erfolge in Einheiten mit 25 Euro pro 15 Minuten. Jetzt habe ich natürlich Angst, dass noch mehr Gebühren auf mich zukommen“, so die Apothekerin.

Auch gegenüber den Patient:innen ist die Situation denkbar unangenehm: „Ich komme in Erklärungsnot, wenn ich darlegen muss, warum ich keine Hilfsmittel mehr beliefern darf. Für die Menschen tut mir das leid“, so die Approbierte. Sie hofft auf den Wegfall im kommenden Jahr: „Es könnte soviel einfacher sein, wenn man sich die Präqualifizierung spart.“

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