Apothekenbetriebsordnung

Apotheker klären Ärzte über ApBetrO auf

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Berlin -

Seit der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) müssen Apotheker bei Rezepturen und Defekturen eine Plausibilitätsprüfung durchführen. Um die Mediziner für die neuen Herstellungsregeln zu sensibilisieren, hat der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) alle Hautärzte des Landes über den durch die Novelle entstandenen Mehraufwand informiert. Auch die ABDA hat schon Kontakt zu einigen Ärzteverbänden auf Bundesebene aufgenommen.

In einem Schreiben an die Dermatologen ihres Landes hatte bereits die Apothekerkammer Baden-Württemberg darauf hingewiesen, dass insbesondere bei neuen, nicht standardisierten Rezepturen Probleme entstehen könnten.

Gemeinsam mit der KV stellt der AVNR den etwa 420 Hautärzten der Verbandsregion daher einen Leitfaden für standardisierte Rezepturen zur Verfügung. Das „Neue Rezeptur-Formularium“ (NRF) wurde auch für Ärzte erstellt und soll laut KV-Chef Dr. Peter Potthoff eine reibungslose Belieferung der Rezepturen sicherstellen. Die Kosten für den Leitfaden übernehmen die beiden Verbände, die Mediziner müssen nicht dafür bezahlen.

Nach Möglichkeit sollten die Ärzte standardisierte Rezepturen verordnen, empfiehlt Potthoff. „Darüber hinaus wird angeraten, die Gebrauchsanweisung auf dem Rezept anzugeben sowie gegebenenfalls den direkten Austausch mit den Apotheken im Umfeld Ihrer Praxis zu suchen, besonders bei neuen Rezepturen.“

AVNR-Chef Thomas Preis begrüßt die Zusammenarbeit der Heilberufler bei den Rezepturen: Die Formelsammlung sei bereit gestellt worden, um den gestiegenen Qualitätsanforderungen und dem zunehmenden Abstimmungsbedarf gerecht zu werden. „Ziel ist es, die Hautärzte mit dieser hochwertigen und kompakten Fachlektüre zu unterstützen.“

Auch die ABDA plant ähnliche Maßnahmen. Bereits im August hatte ABDA-Sprecher Florian Martius gesagt, dass man für die Ärzte einen Leitfaden erstellen werde. Inzwischen hat die ABDA einer Sprecherin zufolge mehrere Ärzteverbände angeschrieben. In den Briefen an die Ärzte soll ebenfalls der NRF-Leitfaden empfohlen werden. Allerdings müssen die Mediziner dafür bezahlen.

Neben der Plausibilitätsprüfung müssen die Pharmazeuten auch eine Herstellungsanweisung erstellen. Dosierung, Applikationsart sowie Art, Menge und Kompatibilität der Ausgangsstoffe untereinander müssen ebenso aus pharmazeutischer Sicht beurteilt werden wie die gleichbleibende Qualität im fertig hergestellten Rezepturarzneimittel. Die Apotheker müssen die Ergebnisse schriftlich dokumentieren.

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