„Diese Wegelagerei ist grotesk“

AfP verlangt Nachweis für Verkaufsraum

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Berlin -

Wer glaubt, in Sachen Präqualifizierung kann es grotesker nicht mehr werden, der irrt: Die Agentur für Präqualifizierung (AfP) verlangt von Apothekeninhaber:innen ernsthaft den Nachweis, dass ein Verkaufsraum existiert. „Diese Wegelagerei stiehlt uns unsere wertvolle Zeit und muss endlich ein Ende haben“, ärgert sich Wolfgang Wittig, Inhaber der Bären-Apotheke in Erkrath.

Obwohl sein Antrag zur Erweiterung der Präqualifizierung für Trinknahrung noch in Bearbeitung ist, erhält Wittig die Aufforderung zum Zwischenaudit: „Im Mai hatten wir den Antrag zur Erweiterung für die neue Produktgruppe eingereicht. Bis jetzt haben wir keine abschließende Bestätigung der AfP bekommen, dass wir Artikel wie beispielsweise Fresubin auch als Hilfsmittel abgeben dürfen“, so Wittig. „Nun werden wir zum Zwischenaudit aufgefordert. Ausgerechnet kurz nach dem Antrag zur Erweiterung.“ Dabei hatte Wittig geglaubt, dass sein Antrag, an dem er immerhin drei Monaten gearbeitet hatte, endlich genehmigt und abgeschlossen sei.

Dabei müsse man als Inhaber „ständig irgendeiner Behörde Qualifikationen nachweisen“. Wittig: „Wir werden sowieso alle zwei Jahre durch das Gesundheitsamt auf Herz und Nieren geprüft, wir haben zum Erhalt der Betriebserlaubnis schon alles Mögliche nachgewiesen und auch die Begehung durch Amtsapotheker:innen erfolgt regelmäßig. Wir müssen also stetig erneut beweisen, dass wir fähig sind“, ärgert sich Wittig.

Nachweis für Verkaufsraum

Dass nun auch noch ein Nachweis für den Verkaufsraum der Apotheke gebracht werden muss, grenzt an „Wegelagerei“, so Wittig. „Ich habe erneut unsere Offizin fotografiert und bestätigt, dass ich zwischendurch nicht doch schon meinen Verkaufsraum anderweitig abgegeben habe“, so Wittig. Zudem musste der Apotheker insgesamt vier Stunden aufwenden, um abermals Fotos zur Temperaturkontrolle der Apotheke zur erstellen.

„Der AfP hat es nicht gereicht, dass wir den Temperaturverlauf mittels Logger digital speichern. Wir haben die Dokumentation für 30 Tage eingereicht“, so der Inhaber. „Jetzt kommt das Groteske: Wir wurden aufgefordert, für einen Zeitraum von sieben Tagen alles exakt nachzuweisen“, so Wittig. „Jede Begehung durch den Amtsapotheker verlangt einen Nachweis für das Temperaturprotokoll. Wir haben alles digitalisiert, und trotzdem müssen wir uns mit so einer Schikane rumschlagen.“

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