Rezeptprämie

1€ für die Hilfsmittelversorgung

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Berlin -

Die Hilfsmittelversorgung ist schon lange kein besonders einträgliches Geschäft mehr für Apotheken. Bei einigen Kassen werden sie durch exklusive Ausschreibungen komplett ausgebootet. Die DAK Gesundheit will bei ihrem Vertrag zur Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten zwar nicht auf die Beratungsqualität der Apotheken verzichten, sie sollen dabei aber nur Erfüllungsgehilfe eines Herstellers sein – und das gegen ein sehr bescheidenes Honorar.

 

Die DAK hat einen Vertrag mit dem schwedischen Hersteller SCA geschlossen, der in Deutschland vor allem mit der Marke Tena vertreten ist. Die Firma sucht in Abstimmung mit der Kasse jetzt Apotheken als Kooperationspartner. Die Apotheken sollen die Versorgung der Versicherten sicherstellen, ohne selbst Leistungserbringer zu sein. Sie erfüllen laut Vertrag nur „untergeordnete Hilfsleistungen“ für den Hersteller.

Und das geht so: Der Versicherte reicht sein Rezept bei der Apotheke ein. Diese erstellt einen Anamnesebogen und schickt beides zu SCA. Der Patient wird über die Kooperation aufgeklärt und muss sein Einverständnis geben – oder sich für einen anderen Hersteller entscheiden. Die Kontaktdaten der Patienten nutzt SCA, um den Patienten Muster zu schicken und die Einstellung vorzunehmen.

Die Inkontinenzartikel werden von SCA direkt geliefert, der Versicherte kann sich aber auch für eine Abholung in der Apotheke entscheiden. In Einzelfällen sollen die Apotheken auch die Notversorgung der Patienten übernehmen.

 

 

SCA übernimmt neben der Auslieferung die Abrechnung mit der DAK. Der Hersteller wickelt auch die Zuzahlung mit den Versicherten ab sowie Aufzahlungen, falls der Patient auf ein bestimmtes Produkt besteht.

Für das Weiterleiten der Folgerezepte erhält die Apotheke von SCA eine Pauschale, die laut Vertrag „sämtliche Sach- und Personalkosten“ abdeckt. Sie beträgt monatlich ein Euro netto. Für jeden DAK-Versicherten, der mit Premiumprodukten versorgt wird, springen für die Apotheke zwei Euro heraus, ebenfalls zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise.

Die Apotheke profitiert laut SCA von dem „Rundum-Sorglos Paket“, weil die Inkontinenzpatienten in der Apotheke bleiben. Zwar ist der Hersteller laut Vertrag Ansprechpartner der DAK-Versicherten. Doch in der Praxis dürfte sich SCA mit dem Honorar den Vorteil erkaufen, dass auch die Beratung und eventuelle Beschwerden der Versicherten in der Apotheke bleiben.

Die DAK hat im Bereich der aufsaugenden Inkontinenz nach eigenen Angaben mehr als 30 Verträge geschlossen. Diesen könnten auch Apotheken beitreten, sofern sie präqualifiziert sind.

 

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