Apothekenmitarbeiter werden priorisiert geimpft Patrick Hollstein, 04.12.2020 14:52 Uhr
Berlin - Apothekenmitarbeiter gehören zu den Gruppen, die als erste gegen das Coronavirus Sars-CoV2 geimpft werden sollen. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministerium (BMG) für eine Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) hervor.
Die Zulassung mehrerer Impfstoffe gegen das Coronavirus werde sich entscheidend auf die weitere Entwicklung der Pandemie auswirken, so das BMG. „Insbesondere in der ersten Zeit nach der Zulassung eines Impfstoffes wird dieser nicht flächendeckend allen impfbereiten Menschen zur Verfügung stehen. Diese anfängliche begrenzte Verfügbarkeit eines Impfstoffes gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 erfordert Auswahlentscheidungen darüber, wer zuerst geimpft werden soll.“
Mit der CoronaImpfV – komplett: Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 – erhalten „alle Versicherten der GKV und anderen Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, unabhängig von ihrem Krankenversicherungsstatus, einen Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus“. Dieser gilt aber „insbesondere zunächst für Personen, die aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, sowie für Personen, die solche Personen behandeln, betreuen oder pflegen“.
In einer dritten Gruppe kommt unter anderem das Apothekenpersonal an die Reihe: „Als nachfolgende prioritär zu impfende Personengruppe haben insbesondere diejenigen Personen einen Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus Sars-CoV-2, die in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge und für die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen eine Schlüsselstellung besitzen.“
Aufgezählt werden „staatliche Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, insbesondere bei Polizei, Feuerwehr und Justiz und im öffentlichen Gesundheitsdienst“ sowie bis dahin nicht berücksichtigte „Gesundheitseinrichtungen, insbesondere Apotheken und die Koordinierungsstelle nach § 11 Transplantationsgesetz“. Weitere Ergänzungen werden vorgenommen nach Stellungnahme der Länder.
- 1
- 2
Lesen Sie auch
-
Auf Unterstützung angewiesen DRK sucht 300 Helfer für Impfzentren in Sachsen »
-
Biontech/ Pfizer Lieferengpass bei Corona-Impfstoff »
-
BNT162b2 – das sagt die Gebrauchsinformation Nach Corona-Impfung: Schwangerschaft vermeiden »
-
Transportverbot Absage: Keine Apotheken für Corona-Impfzentren »
Neuere Artikel zum Thema
-
Beschäftigte im Gesundheitswesen Destatis: 228.000 Menschen arbeiten in Apotheken »
-
Debatte über Verteilung Impf-Prioritäten: BMG oder Bundestag? »
-
Corona-Massenimpfung Impf-Priorisierung: Stiko-Konzept noch in dieser Woche »
-
Priorisierung bei Corona-Impfung Justizminister schreiben an Spahn »
-
Corona-Schutz Ethik-Experte: Impfpflicht für Gesundheitsberufe? »
-
„Sehr harte Priorisierung“ Spahn fürchtet Verteilungskonflikte um Impfstoff »
-
Bulgarien Impfplan: Apotheker vor Risikopatienten »
-
Verordnung nicht ausreichend? Impf-Priorisierung: Bundestagsexperten fordern Gesetz »
-
adhoc24 Apothekenteams priorisiert geimpft / Lieferengpass / Schnelltests an Schulen »
-
Arzthonorar für Belegschein Impfzentrum: Nur mit Code zur Terminvergabe »
- Wie hoch ist das Infektionsrisiko? Übertragungswege: Kitas riskanter als Schulen »
- VISION.A Webinar Corona-Testzentren: Bloß nicht zu klein denken! »
- 45.000 zusätzliche Impfungen Hamburg: Kranke zu Corona-Impfung in Arztpraxen gerufen »
Mehr aus Ressort
- Erste Lehrer geimpft PTA-Schulen: Temperatur-Scan und Teststation »
- Förderprogramm an der Völker-Schule Neue Chance für ausländische PTA »
- Von der PTA zur Maskenverkäuferin Ich will meinen Job zurück! »
APOTHEKE ADHOC Debatte