Berlin - Bald könnte es losgehen mit den Impfungen gegen das Coronavirus. Doch wer ist zuerst an der Reihe: Ärzte, Pfleger, alte Menschen? Experten raten dazu, das in einem Gesetz zu regeln. Dem müsste dann auch der Bundestag zustimmen. Doch die Zeit drängt.
Die Bundesregierung will die Impfung gegen das Coronavirus per Verordnung regeln. Das ist laut einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages aber nicht der richtige Weg. In dem Dokument heißt es: „Der überwiegend vertretenen Auffassung, wonach die Priorisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen beim Zugang zu Impfstoffen eines förmlichen Gesetzes bedarf, das zumindest die wesentlichen Kriterien für die Verteilung eines knappen Impfstoffes regelt, ist zuzustimmen.“
Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht festgehalten, dass insbesondere die Grundrechtsrelevanz einer Maßnahme dafür entscheidend sei, ob diese durch ein formelles Gesetz zu regeln sei. Die Möglichkeit, Impfschutz gegen den Auslöser der Krankheit Covid-19 erlangen zu können, sei für die gesamte Bevölkerung von enormer Relevanz, da alle gleichermaßen von der Ansteckungsgefahr und den daraus folgenden Einschränkungen im Alltag betroffen sind. Die Entscheidung, welche Bevölkerungsgruppen bei der Verteilung zunächst zu bevorzugen sind, weise somit „eine hohe generelle Grundrechtsrelevanz auf“, heißt es in der Ausarbeitung, die der FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae angefordert hatte.
Der Bundestag dürfe hier „nicht wieder nur zum Zuschauer degradiert werden“, mahnte Thomae. In einer Demokratie müsse das Parlament über die wesentlichen Fragen entscheiden. „Mit der Zuteilung des Impfstoffs verteilen wir im wahrsten Sinne des Wortes Lebenschancen“, sagte Thomae. Deshalb sei es nicht zu akzeptieren, dass die Regierung und allen voran Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) die Debatte dazu im Bundestag scheue.
APOTHEKE ADHOC Debatte