„Das Vertrauen der Apothekerinnen und Apotheker in sogenannte bürgerliche Politik geht gegen Null.“ ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf ging in seinem Lagebericht beim Deutschen Apothekertag in Düsseldorf mit der Gesundheitspolitik von Schwarz-Gelb hart ins Gericht. Die Koalition habe strukturell nichts für die pharmazeutische Versorgung der Patienten getan. Im Gegenteil: Zusagen seien nicht eingehalten worden - auch wenn sie im Koalitionsvertrag standen. Stattdessen würden Freiberufler und Mittelständler ausgequetscht: „Über den deutschen Apotheken schwingt eine schwarz-gelbe Abrissbirne.“
Laut Wolf ist die wirtschaftliche Lage der Apotheken besorgniserregend: „Es brennt inzwischen an zu vielen Stellen.“ Doch statt die Brandherde zu löschen und einen Flächenbrand zu verhindern, bringe die Politik nicht nur keine Lösungen, sondern belaste die Apotheken weiter: „Immer mehr Apothekenumsatz wird uns von der Politik herausgeschnitten, sei es direkt oder durch die Hintertür.“ Eine Kompensation etwa im Bereich der Selbstmedikation ist laut Wolf nicht mehr möglich. Daher müsse die Apothekenhonorierung dringend nachjustiert werden.
In Sachen Pick-up will die ABDA einen neuen Vorschlag liefern: ein generelles Verbot der Rezeptsammlung, kombiniert mit einem Erlaubnisvorbehalt nach gründlicher Bedarfsplanung und Genehmigung durch die Apothekerkammern.
Bei der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) will die ABDA verhindern, dass am Ende Apotheken zweiter Klasse entstehen. Hier machte Wolf noch einmal seinen Alleinvertretungsanspruch klar: Die ApBetrO als „Grundgesetz“ der Apotheker sei nicht Sache „irgendwelcher Verbände, die nur vorgeben, die gemeinsamen Interessen der Apothekerschaft zu vertreten, aber immer gern ins BMG eingeladen werden, weil sie dem nach dem Mund reden“. Wolf: „Sie ist eine Angelegenheit des gesamten Berufsstandes. Und der wird von uns vertreten. Die Apothekerkammern sind hier zuständig. Niemand sonst.“
Weitere Baustellen sind laut Wolf ein Verbot „pharmazeutischer Leerverkäufe“, also von Rabattverträgen über nicht verfügbare Arzneimittel, die komplette Umsetzung des KBV/ABDA-Modells sowie die Streichung der geplanten Umstellung der Packungsgrößen nach Reichdauer.
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