Wettbewerbsrecht

Kassenfusionen: Länder dürfen mitreden

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Berlin -

Das Bundeskartellamt hat bei Fusionen von Krankenkassen künftig ein Wörtchen mitzureden. Die Wettbewerbshüter können dann kontrollieren, ob die Kassen ihre Marktmacht missbrauchen. Allerdings müssen das Bundesversicherungsamt (BVA) oder die zuständigen Landeversicherungsämter einbezogen werden. Auf entsprechende Änderungen des Wettbewerbsrechts haben sich Bund und Länder geeinigt.

Gegen Entscheidungen der Kartellbehörde können sich die Krankenkassen vor den Sozialgerichten wehren. Damit schlägt der Vermittlungsausschuss eine Ausnahme vom sonst üblichen Zivilrechtsweg in Kartellstreitigkeiten vor.

Mehr als ein halbes Jahr lief das Vermittlungsverfahren zur 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Der Kompromissvorschlag greift alle Anliegen auf, die der Bundesrat im November geäußert hatte. Die Empfehlung des Vermittlungsausschusses wird nun Bundestag und Bundesrat zur Bestätigung vorgelegt. Beide Häuser befassen sich noch in dieser Woche damit.

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