TSVG verkündet APOTHEKE ADHOC, 10.05.2019 11:50 Uhr
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Streit mit Ansage: Mit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSGV) wird auch die Großhandelsvergütung neu geregelt. Foto: Noweda
Berlin - Mit dem heute verkündeten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSGV) droht den Apothekern ein neuer Prozess um ihre Einkaufskonditionen. Denn die Formulierung zu Rabatten und Skonti im Gesetz wird schon jetzt unterschiedlich interpretiert. Für die Apotheker im „Wartezimmer-Gesetz“ sonst noch interessant: Hilfsmittelausschreibungen werden abgeschafft, die Impfstoffversorgung neu geregelt.
Unmittelbar auf das eigene Geschäft auswirken wird sich aber die Neuregelung der Großhandelsvergütung. Aus dem fixen Teil ihrer Vergütung in Höhe von 70 Cent dürfen die Großhändler keine Rabatte an die Apotheken gewähren, sondern nur aus dem variablen Teil von 3,15 Prozent. Allerdings ist umstritten, ob das Skonti mit einschließt.
Die SPD hat in ihrer Bewertung Skonti und Rabatte gleichgesetzt. Auch der Phagro interpretiert die Neuregelung so. Den Mitgliedsfirmen wurde ein Rechtsgutachten zur Verfügung gestellt, das diese Position stützt. Allerdings veröffentlicht der Phagro weder das Gutachten selbst, noch gibt er eine öffentliche Empfehlung ab, wie sich die Großhändler jetzt zu verhalten haben – schon aus kartellrechtlichen Gründen.
Was es gibt, ist der vielsagende Hinweis, dass sich jeder an die geltenden Gesetze zu halten habe und man auf deren Einhaltung als Verband achten werde. Mit anderen Worten: Es ist wohl bald mit einem neuen Skonto-Prozess zu rechnen – schon das erste Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen AEP war aus den Reihen der anderen Großhändler initiiert worden.
Und da AEP mit einem eigenen Gutachten ausgestattet bereits angekündigt hat, seine Konditionen weiterhin anzubieten, wird man sich wohl wieder vor Gericht treffen. Die vom Bundesgerichtshof (BGH) geforderte Klarstellung ist dem Gesetzgeber mit dem TSVG nicht gelungen. Spannend wird sein, wie die Phagro-Mitglieder auf die neue Lage reagieren werden. Aufgrund der nach wie vor umstrittenen Rechtslage ist nicht unwahrscheinlich, dass der gewohnte Wechsel aus Kürzungswelle und Rabattschlacht sich weiter fortsetzt.
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