Hitzewelle und Versandhandel

Temperaturkontrolle: Phagro fordert Testkäufe

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Berlin -

Eine Hitzewelle droht auf Deutschland zuzurollen – Anlass für den Großhandelsverband Phagro, an die Temperaturkontrolle beim Versand von Arzneimitteln zu erinnern und konsequente Kontrollen durch die Behörden einzufordern.

Die Stabilität und damit die Wirksamkeit aller Arzneimittel seien teilweise temperaturabhängig. Daraus resultierten entsprechende Vorgaben für Transport und Lagerung, insbesondere für kühlkettenpflichtige oder kühl zu lagernde Medikamente. An heißen Sommertage bestehe jedoch auch bei Arzneimitteln, die üblicherweise bei Raumtemperatur gelagert werden können, die Gefahr, dass Temperaturgrenzen zu lange überschritten werden.

Der Pharmagroßhandel sei nach den Leitlinien der Good Distribution Practice (GDP) qualifiziert und zertifiziert, so der Phagro. Es gebe Vorgaben zur Einhaltung und Kontrolle der Temperatur während Lagerung und Transport – zu jeder Zeit, an jedem Ort. „Von den Aufsichtsbehörden wird regelmäßig und strengstens überprüft, wie die Großhandelsunternehmen Temperaturen einhalten, überwachen, auswerten und dokumentieren.“

Doch wie sieht es im Versandhandel aus, wo Arzneimittel teilweise aus dem europäischen Ausland mit Paketdienstleistern an Patientinnen und Patienten nach Deutschland geliefert werden, will der Phagro wissen.

Bereits im Dezember 2020 war mit dem Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) die Apothekenbetriebsordnung dahingehend geändert worden, dass auch Versender und die von ihnen beauftragten Paketdienstleister verpflichtet sind, die vorgeschriebenen Temperaturbedingungen zu erfüllen. „Dieser Schritt war überfällig“, so der Phagro-Vorsitzende André Blümel.

Behörden sollen Stichproben durchführen

Er fordert konsequente Kontrollen: „Wir erwarten von den zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder, dass der Versand genauso überwacht und geprüft wird, wie der pharmazeutische Großhandel“, so Blümel. Gezielt müssten einzelne Lieferungen überprüft und Testkäufe durchgeführt werden. An Hitzetagen von 30 Grad und mehr seien Temperaturvorgaben nur mit erheblichem Aufwand einzuhalten. Während der Pharmagroßhandel Apotheken in der Regel am Tag der Bestellung beliefere, seien beim Versand bestellte Arzneimittel häufig zwei oder mehr Tage unterwegs, nicht selten würden sie noch zwischengelagert.

„Die Auflagen des Gesetzgebers in Sachen Temperaturkontrolle sind klar und eindeutig: Wer Arzneimittel lagert und transportiert, muss nachweisen können, dass er sämtliche Anforderungen lückenlos erfüllt bis zur Abgabe an den Empfänger“, erklärt Blümel. „Wer das gerade in diesen Tagen nicht garantieren kann, gefährdet die Qualität der Arzneimittel und damit die Gesundheit der Patienten“, warnt Blümel.

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