EuGH-Spezial

„Super Tuesday“ für EU-Apotheken

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In nur einer halben Stunde könnte schon alles vorbei sein. Entschieden wird nichts. Dennoch: Wenn am 16. Dezember Generalanwalt Yves Bot seine Schlussanträge in Sachen Fremdbesitzverbot für Apotheken stellt, wird eine ganze Branche wie paralysiert nach Luxemburg blicken. Aus gutem Grund, denn in rund 80 Prozent der Fälle entscheiden die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) entsprechend der Empfehlungen des Generalanwaltes. Damit mutiert der 16. Dezember zum „Super Tuesday“ für Europas Apotheken.

Der EuGH wird eine grundsätzliche Entscheidung zum europäischen Apothekenmarkt treffen: Müssen die EU-Mitgliedstaaten Konzernen erlauben, Apothekenketten zu betreiben? Oder sollen die Nationalstaaten selbst entscheiden, wie die aus ihrer Sicht beste Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gewährleistet ist? Zwar gilt das Urteil nicht unmittelbar für alle EU-Staaten, sondern nur für Italien und Deutschland - streng genommen für die DocMorris-Filiale in Saarbrücken. Doch die Strahlkraft eines EuGH-Urteils ist unbestritten.

Um wie viel es wirklich geht, wurde spätestens bei der mündlichen Verhandlung am 3. September deutlich. Der Schlagabtausch dauerte rund sieben Stunden, neben den betroffenen Parteien sprachen Gesandte von neun Mitgliedstaaten vor dem EuGH.

Frankreich und Spanien verteidigten vor dem EuGH das Fremdbesitzverbot für Apotheken. Beide sind neben Deutschland, Italien, Österreich, Portugal und Bulgarien ins Visier der EU-Kommission geraten. Unterstützung erhielten die Verfechter des Fremd- und Mehrbesitzverbots außerdem von der griechischen Regierung. Die Vertreterin Lettlands berichtete sogar von den schlechten Erfahrungen, die ihr Land mit Apothekenketten gemacht habe. Besonders aktuell war die Stellungnahme Finnlands: Die Gesandte warf die nahe liegende Frage auf, was eigentlich passiert, wenn ein Kettenkonzern pleite geht.

Überraschend warb der irische Gesandte dafür, den Regierungen die Entscheidung über den Apothekenmarkt selbst zu überlassen. Nur Polen und die Niederlande plädierten im Verfahren dafür, Apothekenketten europaweit zuzulassen.

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