Gesetzentwurf

Strengere Vorgaben zur Patientenverfügung

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Abgeordente von CDU, SPD, FDP und Grünen arbeiten derzeit laut „Spiegel“ an einem neuen Gesetzentwurf zur Regelung der Patientenverfügungen. Die Arbeitsgruppe, zu der die Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) und Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) gehören, bestehe aus Politikern, denen der Gruppenantrag von 206 Abgeordneten um die SPD-Abgeordneten Fritz Rudolf Körper und Joachim Stünker zu liberal sei.

Die Gruppe habe sich auf ein zweistufiges System geeinigt, schreibt das Nachrichtenmagazin. Danach sollen Behandlungsabbrüche nur mit Hilfe einer besonders qualifizierten Patientenverfügung verbindlich angeordnet werden dürfen. Sie gilt nur, wenn Menschen sich vorher „umfassend ärztlich aufklären“ ließen, und zwar sowohl über „das später eingetretene Krankheitsbild“ als auch über die Möglichkeiten der medizinischen Behandlung. Ein Notar muss die Verfügung, die nicht älter als fünf Jahre alt sein darf, überdies beurkundet haben.

Über Patientenverfügungen können Menschen, die nicht mehr bei Bewusstsein sind, unter anderem anordnen, in welchen Fällen sie keine medizinische Behandlung mehr wollen. In dem Streit geht es vor allem um die Frage, ob vorab gegebene Behandlungs-Anordnungen eines Patienten für den Fall, dass er beispielsweise im Koma liegt, stets verbindlich sein sollen.

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