Versorgungsstrukturgesetz

Schützenhilfe für Bahrs Bruder?

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Die Koalition will mit dem Versorgungsstrukturgesetz (VStG) die Vernetzung von niedergelassenen Ärzten stärken - ein entsprechender Änderungsantrag liegt vor. Laut „taz“ kommen Union und FDP damit auch Wünschen des Bruders von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) entgegen, der beruflich und berufspolitisch in dem Bereich engagiert ist. Dr. Thomas Bahr ist Geschäftsführer des Unternehmens Gesundheit Oberpfalz Mitte GmbH (UGOM) und Vorstand des Branchenverbands „Agentur deutscher Ärztenetze“.

Im UGOM haben sich in der Region Amberg/Sulzbach-Rosenberg über 80 niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie Kliniken und ein Gesundheitszentrum zusammengeschlossen. Die „Agentur deutscher Ärztenetze“ wiederum vertritt rund 400 Arztnetze und will im aktuellen Gesetzgebungsverfahren einen regionalen Versorgungsauftrag über die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) erreichen. Auf diese Weise könnten die Netze ein eigenes Honorarvolumen aus dem KV-Topf bekommen und wären nicht mehr auf Einzelverträge mit Krankenkassen angewiesen.

Der Bruder des heutigen Gesundheitsministers war bereits beim damaligen Ressortchef Dr. Philipp Rösler (FDP) vorstellig geworden, um über Praxisnetze zu sprechen, wie er 2010 der Amberger Zeitung gesagt hatte. Laut Änderungsantrag sollen „besonders förderungswürdige Praxisnetze“ anerkannt und eine „gesonderte Vergütungsregelung für vernetzte Praxen“ eingeführt werden.

Im BMG weist man jeden Verdacht ab. Mit der geplanten Regelung sollten die KVen entscheiden können, ob und wie sie Praxisnetze fördern, teilte das BMG laut taz mit. Die entsprechende Formulierungshilfe für den Änderungsantrag habe das Ministerium auf Wunsch der Koalitionsfraktionen erstellt. Der Minister habe mit seinem Bruder, der in den 1990er Jahren Referent des damaligen FDP-Politikers Jürgen Möllemann war, nicht über derzeit beratene Änderungen an dem Gesetzentwurf gesprochen.

Die „Agentur deutscher Arztnetze“ bewertete die geplante Änderung laut „Deutschem Ärzteblatt“ als einen großen Erfolg. Ein Ziel bleibt vorerst: Die Betreiber wollen laut taz sozialgesetzlich als „Leistungserbringer“ anerkannt werden, um auch frei werdende Arztsitze in einer Region aufkaufen zu können.

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