Sammelverordnung

Schmidt: Apothekenreform muss rasch kommen

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Berlin -

Die Veröffentlichung der Sammelverordnung zum Botendienst und zur Honorarerhöhung im Bundesgesetzblatt hat ABDA-Präsident Friedemann Schmidt zum Anlass genommen, von der Politik die rasche Umsetzung des Apothekenstärkungsgesetzes zu fordern. Drei Jahre nach dem EuGH-Urteil vom Oktober 2016 müsse das Gesetz schnellstmöglich verabschiedet werden. Die Große Koalition will das VOASG aber erst nach dem Votum der EU-Kommission zum geplanten Rx-Boni-Verbot im Bundestag beraten.

Die Verordnung von Bundesgesundheits- und Bundeswirtschaftsministerium setze den ersten Teil des Apothekenreformpakets um, das Politik und Apothekerschaft in den vergangenen Monaten diskutiert hatten. „Die Verordnung ist ein wichtiger Meilenstein in der Apothekenreform. Dass Apotheken vor Ort Tag und Nacht in allen Ecken des Landes im Einsatz sind, ist für Patienten ein wichtiges Stück Daseinsvorsorge“, sagte der ABDA-Präsident: „Deshalb ist es ein wichtiges Signal, dass der Botendienst der Apotheken in der Nachbarschaft gestärkt und ihre Nacht- und Notdienste besser bezuschusst werden.“

Mit Blick auf den zweiten, noch nicht verabschiedeten Teil der Apothekenreform mahnte Schmidt aber zur Eile: „Die ordnungspolitische Herausforderung, die Gleichpreisigkeit bei rezeptpflichtigen Medikamenten endlich wiederherzustellen, bleibt bestehen. Dieses Problem muss nun dringend gelöst werden. Diesbezügliche Abstimmungsgespräche der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission sollten schnellstmöglich zu einem guten Ende gebracht werden, das Gesetz muss im Bundestag zügig beraten und verabschiedet werden. Drei Jahre Warten und Unsicherheit nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs reichen.“

Der Botendienst der Apotheken vor Ort ist ab morgen auf Kundenwunsch grundsätzlich zulässig. Er darf nur durch weisungsgebundenes Personal der beliefernden Apotheke erfolgen. Eine ausreichende Beratung – gegebenenfalls bei der Auslieferung des Arzneimittels – muss sichergestellt werden. Zur Gewährleistung der Wirksamkeit und Qualität von besonders temperaturempfindlichen Arzneimitteln, die im Versandhandel und im Botendienst ausgeliefert werden, wird eine Pflicht zur Temperaturkontrolle dieser Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen eingeführt.

Der Zuschlag zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes der Apotheken wird erhöht. Bei der Abgabe eines Fertigarzneimittels wurde bislang ein Zuschlag von 16 Cent zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes erhoben. Dieser erhöht sich künftig auf 21 Cent je Arzneimittel. Der Zuschlag fließt in einen Fonds, aus dem für jeden über Nacht vollständig erbrachten Notdienst ein pauschaler Zuschuss gezahlt wird. Diese Unterstützung kommt laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) vornehmlich den Apotheken in strukturschwachen Regionen zugute, die häufig Notdienste leisten. Die Pauschale dürfte auf circa 350 Euro pro Volldienst steigen.

Für die Abgabe von Betäubungsmitteln und anderen besonders dokumentationsaufwendigen Arzneimitteln ist ebenfalls eine Erhöhung des Zuschlags vorgesehen. Wurde bei der Abgabe eines BtM beziehungsweise eines dokumentationsaufwändigen Medikaments bisher ein Zuschlag von 2,91 Euro erhoben, erhöht sich dieser künftig auf 4,26 Euro. Auch diese Erhöhung wird ab dem 1. Januar 2020 wirksam.

Außerdem wird eine wirkstoffgleiche Ersetzung von verschriebenen Arzneimitteln in der Apotheke auch für Versicherte in der privaten Krankenversicherung (PKV), Beihilfeempfänger und Selbstzahler ermöglicht und eine Vorschrift zur Kennzeichnung von Rezepturarzneimitteln vereinfacht.

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