Sondergutachten

Sachverständigenrat: Ausschreibungen für Arzneimittel

, Uhr
Berlin -

Mit dem Versorgungsstrukturgesetz (VStG) hat die schwarz-gelbe Koalition die Grundlagen für einen dritten Sektor im Gesundheitswesen gelegt: An der Schnittstelle zwischen ambulantem und stationärem Bereich sollen Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte in Leistungswettbewerb treten. Um in dem Bereich auch die Arzneimittelausgaben zu senken, sollen die Kassen nach dem Willen des Sachverständingenrats von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die Belieferung ausschreiben.

In ihrem Sondergutachten „Wettbewerb an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung“ setzen sich die Experten dafür ein, dass in dem neu geschaffenen Bereich für alle Leistungen Selektivverträge geschlossen werden. Auch Arzneimittel sollen nur von Vertragspartnern geliefert werden können.

Die Experten schielen auf die Preisbildung im Klinikbereich. Damit auch bei der „ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung“ und beim „ambulanten Operieren im Krankenhaus“ Einkaufsvorteile abgegriffen werden können, sollen die Kassen selbst durch Ausschreibungen die notwendigen Arzneimittel beschaffen und diese „zu einheitlichen Preisen den Leistungserbringern an der ambulant-stationären Schnittstelle weiterreichen“.

Damit es nicht zu Versorgungsengpässen kommt, sollte es den Gutachtern zufolge Ausweichmöglichkeiten geben, falls der eigentliche Vertragspartner das Arzneimittel kurzfristig nicht liefern könne.

Professor Dr. Eberhard Wille sieht solche Selektivverträge als Modell auch für andere Bereiche. Auch planbare Leistungen der Kliniken sollten ausgeschrieben werden. Zur Finanzierung sollen Kredite aus dem Gesundheitsfonds bereit gestellt werden, die bei Erfolg nur anteilig zurückzuzahlen sind.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte