Ärztehonorare

Neue GOÄ geplant

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Nach jahrelangem Ringen soll die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bei der Behandlung von Privatpatienten grundlegend reformiert werden. Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) legten eine entsprechende Rahmenvereinbarung vor.

Der gemeinsame Vorschlag soll dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegt werden. Die Partner sind sich laut BÄK einig, dass die ärztlichen Leistungen neu bewertet werden müssen. Bis Ende 2014 soll ein gremienreifer Entwurf vorliegen.

Derzeit zahlt die PKV laut BÄK 12 Milliarden Euro im ambulanten Bereich, 2,8 Milliarden Euro sind es für wahlärztliche Klinikleistungen im Jahr. Wie sich eine neue Gebührenordnung in der Summe auswirkt, könne noch nicht gesagt werde. BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery hatte eine Berücksichtigung der Inflation gefordert.

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