Pharmakonzerne

EFPIA: Kampagne für Transparenz

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Berlin -

Der EU-Pharmaverband EFPIA hat eine Kampagne gestartet, die seinen Transparenz-Kodex bekannter machen soll. Alle Mitglieder sollen ihre Zahlungen an Gesundheitsorganisationen und -experten öffentlich auf ihren Websites bekanntmachen. Das gilt ab Januar 2015.

Laut Kodex sollen Zuwendungen und Honorare für Beratungs- oder Dienstleistungen durch Ärzte und Apotheker veröffentlicht werden. Dafür muss vorab die Erlaubnis der Empfänger eingeholt werden. Liegt diese nicht vor oder wird sie im Einzelfall verweigert, sollen die Unternehmen diese Beträge als Gesamtsumme ausweisen.

Zu der Kampagne gehören Online-Videos, Broschüren, Informationsveranstaltungen, Web-Seminare und Veröffentlichungen in den sozialen Medien. Christopher Viehbacher, EFPIA-Präsident und Chef des Pharmakonzerns Sanofi, sagte, Transparenz sei die Grundlage, um das Vertrauen der Öffentlichkeit und der Patienten zu erlangen.

In Deutschland hatte der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) bereits ähnliche Bestimmungen angekündigt: Der Verband will ab 2016 öffentlich machen, welcher Arzt im jeweils vergangenen Jahr wie viel Geld für Studien oder Vorträge bekommen hat oder ob eine Pharmafirma seine Fortbildung bezahlt hat. Auch dafür müssen die betroffenen Mediziner zuvor ihr Einverständnis geben.

Die Einhaltung der EFPIA-Vorgaben werden auf nationaler Ebene kontrolliert: Verstößt ein Mitglied gegen den Transparenz-Kodex, werden Sanktionen von den jeweiligen Landesorganisationen beschlossen. In Deutschland ist das die Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA).

Noch muss das Kartellamt über den Kodex entscheiden. Fällt das Votum positiv aus, können Verstöße ab 2016 vom FSA sanktioniert werden. Dafür gibt es zwei Instanzen: In der ersten entscheidet ein pensionierter Jurist, er kann Geldstrafen zwischen 5000 und 200.000 Euro verhängen. Geht das Unternehmen in Berufung, entscheidet in zweiter Instanz ein 13-köpfiges Gremium über Freispruch oder Strafen zwischen 200.000 und 400.000 Euro. In dem sogenannten Spruchkörper haben Ärzten, Patienten und ein Richter gegenüber Industrievertretern die Mehrheit.

Das Geld aus den Sanktionen geht an wechselnde gemeinnützige Organisationen wie Ärzte ohne Grenzen oder die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Seit 2011 ist zudem eine Veröffentlichung des Namens des betroffenen Unternehmens möglich.

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