Vertragsverletzungsverfahren

Mehrbesitzverbot bleibt unter Beschuss

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Trotz des laufenden EuGH-Verfahrens zum deutschen Fremdbesitzverbot für Apotheken wurde das von der der EU-Kommission initiierte Vertragsverletzungsverfahren wegen des Mehrbesitzverbots nicht ausgesetzt. Dies bestätigte ein Sprecher der Kommission gegenüber APOTHEKE ADHOC und dementierte damit anders lautende Medienberichte. „Das Verfahren läuft weiter“, so der Sprecher.

EU-Binnenmarktskommissar Charlie McCreevy hatte Ende Januar ein entsprechendes Beschwerdeschreiben an die Bundesregierung geschickt; vermutlich, weil bei dem Vorlageverfahren in Sachen DocMorris ausschließlich das Fremdbesitzverbot zur Debatte steht. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte verwundert auf den Vorstoß aus Brüssel reagiert: Das Mehrbesitzverbot sei eng mit dem Fremdbesitzverbot verknüpft, schrieb das BMG an den Gesundheitsausschuss. „Sachgerecht wäre es daher, wenn die EU-Kommission das neue Verfahren bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im ersten Verfahren ruhen ließe.“ Ob dies möglich ist, sei noch zu prüfen.

Dem Sprecher der Kommission zufolge ist dies möglich. In ihrer Antwort an die Kommission hatte die Bundesregierung Ende März tatsächlich um Aufschub gebeten, allerdings offenbar ohne Erfolg. Ausgesetzt worden ist das Verfahren dem Sprecher zufolge jedenfalls nicht. Der Sprecher wollte auch keine „spekulativen Aussagen“ darüber machen, ob das Vertragsverletzungsverfahren zum Mehrbesitz aufgehoben würde, sollte der EuGH das deutsche Fremdbesitzverbot für zulässig erklären.

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