Apothekenbetriebsordnung

Klinikapotheker finden ApBetrO „prinzipiell o.k.“

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Berlin -

Der Bundesverband der Krankenhausapotheker (ADKA) begrüßt die neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Da die meisten Klinikapotheker bereits ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) eingeführt haben, loben sie, dass dies nun für alle Apotheken Pflicht wird. Außerdem sorge die Novelle für Rechtssicherheit bei Rezeptur, Defektur und Sterilherstellung.

 

Künftig müssen Apotheken im QMS schriftliche Anweisungen für die Anfertigung von Rezepturen erstellen, unter anderem sind auch Darreichungsformen, Herstellungstechniken und Plausibilitätsprüfungen festzulegen. Bei Sterilrezepturen gibt es etwa strengere Anforderungen an die Reinraumklassen.

Unter dem Strich sei die Novelle „prinzipiell o.k.“ urteilt ADKA-Geschäftsführer Klaus Tönne. Zuvor hatte der Verband kritisiert, dass die QMS-Vorgaben nicht ausreichten: Auch die Qualität pharmazeutischer Dienstleistungen wie Beratung müsse gesichert werden. Zudem hatten sich die Klinikapotheker eine bessere Abbildung ihrer Aufgaben gewünscht, die Arzneimittelanamnese bei der Aufnahme von Patienten und die Beratung bei der Entlassung sollten ebenfalls in der ApBetrO berücksichtigt werden.

 

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