Gesundheitsausschuss

Kassen sollen Organspender unterstützen

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Höheres Krankengeld, Rehabilitation, Fahrtkosten: Menschen, die sich zu einer Spende von Gewebe oder Organen entschließen, sollen dafür Extra-Leistungen erhalten. Die entsprechenden Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Transplantationsgesetz sind einstimmig im Gesundheitsausschuss beschlossen worden. Den sogenannten Lebend-Spendern soll zudem nach der Behandlung über sechs Wochen hinweg Lohn gezahlt werden.

Zuständig für diese Leistungen ist demnach die Krankenkasse des Organempfängers. Bei Folgeerkrankungen, „die in einem zeitlichen Abstand zur Spende eintreten“, soll die Kasse des Spenders für die Behandlung aufkommen.

 

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