Leistungspflicht

Kasse zahlt bei Skiunfall

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Ist ein Skifahrer ohne Helm unterwegs und verletzt sich am Kopf, zahlt die Krankenkasse die Behandlung. Zwar sei das Verschuldensprinzip mit der Gesundheitsreform ansatzweise eingeführt worden, sagte Heidemarie Krause-Böhm, Expertin für Krankenversicherungen bei der Verbraucherzentrale München. Wer sich beispielsweise eine Krankheit durch medizinisch nicht notwendige ästhetische Operationen oder ein Piercing zuziehe, könne von der Krankenkasse an den Kosten beteiligt werden. Für Unfälle sei dieses Verschuldensprinzip aber nur diskutiert und nicht eingeführt worden.

Ein Skifahrer ohne Helm bekommt eine notwendige Behandlung also von der Krankenkasse bezahlt. Dabei spiele es keine Rolle, ob eine Helmpflicht besteht oder nicht, sagte Krause-Böhm. Auch bei einem Motorradfahrer, der ohne Helm verunglückt und sich am Kopf verletzt, zahle die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten.

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