Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat grünes Licht für Corona-Impfungen in Apotheken gegeben. Am Montagabend wurde die neue Impfverordnung (ImpfV) im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt morgen in Kraft.
Wer impfen will, muss zuvor bei seiner Kammer nachweisen, dass er die Vorraussetzungen erfüllt. Die Berechtigung gilt als nachgewiesen, wenn ihm von der zuständigen Landesapothekerkammer (LAK) bescheinigt wurde, dass er eine Selbstauskunft darüber abgegeben hat, dass
Mit der Bescheinigung gehört die Apotheke zum Kreis der berechtigten Leistungserbringer und kann Impfstoff bestellen, den sie selbst verabreicht.
Abgerechnet wird monatlich über die RechenzentrenLaut ImpfV bekommen Apotheken das gleiche Honorar wie Ärzt:innen erhalten, das pro Impfung bei 28 Euro und an Wochenenden bei 36 Euro liegt. Sofern eine Impfung zu Hause oder im Heim notwendig ist, werden zuzüglich 35 Euro vergütet; für jede weitere Impfung in derselben sozialen Gemeinschaft oder Einrichtung werden zuzüglich jeweils weitere 15 Euro vergütet. Für das Ausstellen des Impfzertifikats zur eigenen Impfung können 6 Euro abgerechnet werden.
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