EU-Kommission

EuGH-Klage wegen Auslandsbehandlung

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Die Europäische Kommission wird beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen Portugal und Frankreich einreichen, weil in diesen Ländern die Kosten für medizinische Leistungen, die in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch genommen wurden, nicht erstattet werden. In gleicher Angelegenheit treibt die Kommission ihre Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien und Luxemburg voran.

Nach Ansicht der Kommission schränken Portugal, wo zur Erstattung der Kosten für die ambulante medizinische Versorgung in einem anderen Mitgliedstaat eine vorherige Genehmigung erforderlich ist, sowie Frankreich und Spanien, wo dies für bestimmte medizinische Leistungen gilt, die bereits vom EuGH anerkannten Rechte der Patienten ein. Die EU-Richter hatten laut Kommission schon mehrfach die Auffassung vertreten, dass die Mitgliedstaaten solche Genehmigungspflichten abschaffen müssen.

Frankreich wirft die Kommission außerdem vor, einem früheren EuGH-Urteil nicht nachzukommen, da Patienten bei einer Krankenhausbehandlung in einem anderen Mitgliedstaat nicht einmal die Kosten erstattet, die bei der Krankenhausbehandlung in Frankreich von der Kasse getragen würden. In Luxemburg werden die Kosten für biomedizinische Analysen, die in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt wurden, nicht erstattet.

Um nach den verschiedenen Urteilen und Verfahren einen klaren Rahmen zu schaffen, hatte die Kommission Anfang Juli den Entwurf für eine neue EU-Richtlinie vorgelegt, derzufolge Patienten künftig Leistungen von Ärzten und Apotheken auch im Ausland in Anspruch nehmen können. Die Kosten dafür müssten dann in gleicher Höhe erstattet werden, wie sie auch bei einer Behandlung im eigenen Land angefallen wären. Zunächst haben Rat und Parlament Gelegenheit, ihre Anmerkungen einzubringen.

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