EU-Nutzenbewertung kommt voran APOTHEKE ADHOC, 14.09.2018 12:55 Uhr
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Nächste Hürde geschafft: Der EU-Gesundheitsausschuss hat den Kommissionsvorschalg für eine EU-weit einheitliche Nutzenbewertung mit Änderungen an das Parlamanet weitergegeben. Foto: EC
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In Deutschland stoßen die Pläne auf Widderstand. Sabine Weiss (CDU), parlamentarische Staatssekretärin BMG lehnt die Pläne der EU-Kommission ab: „Wir müssen nicht alles einheitlich regeln.“ Foto: Weiss
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Nutzenbewertung: CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß will die nationale Hoheit über neue Arzneimittel nicht aufgeben. Foto: CDU/Krauß
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Pakt gegen EU-Kommission: Apothekerin Sylvia Gabelmann (Die Linke) lehnt den Vorstoß für einen EU-weite Nutzenbewertung ab. Foto: Die Linke NRW
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Nutzenbewertung: Die EU-Kommission will neue Arzneimittel gemeinsam bewerten. Foto: Elke Hinkelbein
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AMNOG-Schaden: Die frühe Nutzenbewertung führt in Deutschland bei neuen Arzneimittel zu Versorgungslücken. Fast ein Drittel der AMNOG-pflichtigen Arzneimittel sind nicht oder nicht mehr verfügbar, so Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Foto: Elke Hinkelbein
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Teuer, aber ohne Zusatznutzen: Der TK-Innovationsreport 2016 stellte neuen Arzneimitteln ein schlechtes Zeugnis aus. Foto: TK
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Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), betonte, „dass der Großteil neuer Arzneimittel keine Innovation ist“ und dass sich die Hersteller zudem auf den Bereich der Onkologie konzentrierten. Foto: TK
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Gerade in der Onkologie zeichneten sich in den nächsten Jahren Kostensteigerungen von heute 70.000 auf 100.000 bis 200.000 Euro je Patient ab: „Die ethische und medizinische Debatte über die exorbitanten Preise in der Krebsmedizin werden wir in der Gesellschaft führen müssen“ so Ludwig. Foto: TK
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Obwohl die Bewertungen ähnlich ausgefallen seien wie im Vorjahr, gebe es doppelte Ausgaben. „Das ist erschreckend“, sagte TK-Chef Jens Baas. Das als Preisbremse gedachte AMNOG verfehle sein Ziel, so Baas: „Es ist ein Wolf ohne Zähne und setzt viel zu spät an.“ Foto: TK
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Auffällig sei außerdem, dass Medikamente, die mit einer roten Nutzenampel bewertet wurden, in den neuen Bundesländern und Hamburg deutlich häufiger verschrieben wurden. „Das ist ein weiteres Indiz dafür, dass es notwendig ist, Ärzten flächendeckend eine praxisnah aufbereitete Zusammenfassung der Bewertungsergebnisse des G-BA zur Verfügung zu stellen“, so Professor Dr. Petra Thürmann. Foto: TK
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Professor Dr. Gerd Glaeske hält zudem den Einsatz von Statinen für übertrieben, wie er am Rande der Vorstellung des TK-Reports sagte. Foto: TK
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Zu diesem Ergebnis kam er für den neuen TK-Innovationsreport. Foto: TK
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Gegenüber der Bild-Zeitung sagte er schon vorab: „Blutfett-Senker sind wichtig, taugen aber nicht dazu, Ernährungsfehler auszugleichen.“ Foto: APOTHEKE ADHOC
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Der TK-Bericht zeige, dass eigentlich nur zwei Millionen Patienten solche Medikamente nehmen müssten, de facto würden aber rund fünf Millionen damit behandelt. Foto: TK
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Neue, teure Arzneimittel gegen Krebs und andere schwere Krankheiten bringen den Patienten laut der TK-Studie zudem in aller Regel keinen Durchbruch bei der Therapie. Foto: TK
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Der Mehrwert sei oft fraglich, geht aus dem Report der Universität Bremen im Auftrag der TK hervor. Foto: TK
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Zumindest durch einige der neuen Mittel seien aber Fortschritte erzielt worden, sagte der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Wolf-Dieter Ludwig. Foto: Techniker Krankenkasse
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Verfahren eingestellt: Die EU-Kommission schließt ihre Vertragsverletzungsverfahren in Sachen Apothekenrecht. Foto: EC
Berlin - Das EU-Parlament wird voraussichtlich im Oktober über eine EU-weit einheitliche Nutzenbewertung von Arzneimitteln abstimmen. Der Gesundheitsausschuss hat gestern den Vorschlag der EU-Kommission im Wesentlichen angenommen, aber in einigen Punkten nachgebessert.
Das Verfahren geht auf einen Vorschlag der Kommission von Anfang des Jahres zurück: Zwar werden die allermeisten Arzneimittel mittlerweile zentral von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen; die Nutzenbewertung und darauf aufbauend Entscheidungen zur jeweiligen Erstattungsfähigkeit und Preisbildung erfolgen jedoch in jedem Mitgliedsland einzeln. In Deutschland ist dafür das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zuständig. Bei der Kommission betrachtet man das als unnötige Doppelarbeit, die durch ein vereinheitlichtes Verfahren verringert werden könnte.
Der Vorschlag der Kommission stieß hierzulande auf Widerstand. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) begrüßte zwar grundsätzlich die Absicht, ein einheitliches europäisches Vorgehen für die klinische Bewertung von Arzneimitteln zu etablieren. Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Weiser will die nationale Hoheit aber vor allem bei den Preisen nicht hergeben: „Wichtig ist, dass Erstattung und Preisgestaltung von Arzneimitteln weiterhin in nationaler Kompetenz bleiben. Um lokale Versorgungsrealitäten zu berücksichtigen, muss nationalen Entscheidungskompetenzen genügend Spielraum gelassen werden.“
In diesem Punkt hat der Gesundheitsausschuss den Vorschlag der Kommission auch nachgebessert. Dem Kompromisspapier des Ausschusses zufolge sollen Experten der Mitgliedstaaten gemeinsam den Zusatznutzen bewerten, diese Bewertung dann aber lediglich an die Mitgliedsstaaten weitergegeben werden. Dort sollen dann die jeweiligen nationalen Behörden Entscheidungen über Erstattung und eventuelle Preisbildung treffen.
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