Versorgungsmodelle

So soll das ABDA/KBV-Modell funktionieren

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Berlin -

Noch ist der Vertrag zwischen Ärzten, Apothekern und der AOK Plus für das ABDA/KBV-Modell nicht unterschrieben. Konsentierte Eckpunkte liegen aber vor. Demnach könnten die Apotheker ab Ende des Jahres eine Grundpauschale und zusätzliche Extra-Honorare für Medikationschecks bekommen. Für die Arzneimittelberatungen soll ein zentraler „Medikationsserver“ geschaffen werden, auf den auch die Kasse zugreifen kann. Die Mediziner könnten sogar schon während der zweiten Phase des Konzeptes dazu verdienen.

Während der ersten beiden Stufen wird sich zumindest für die Apotheker wenig ändern: Ab April soll der Arzt nur noch Wirkstoffe verschreiben. Dazu soll die Praxissoftware geändert werden: Wenn der Arzt ein Präparat eingibt, soll automatisch ein Wirkstoff erscheinen. Der Apotheker soll nach wie vor das Rabattarzneimittel abgeben. Bei medizinisch begründeten Fällen sollen beide von der Wirkstoffverordnung abweichen dürfen.

Im dritten Quartal soll der Arzt in erster Linie Wirkstoffe aus einem Medikationskatalog verschreiben: Je nach Indikation und Patient sucht der Mediziner eine Wirkstoffgruppe aus, der Katalog schlägt dann einen bestimmten Wirkstoff vor. Zur Vergütung heißt es im Eckpunktepapier: „Erfolgsabhängige Beteiligung der teilnehmenden Ärzte an den auf die Umsetzung des Medikationskataloges zurückführenden Einsparungen.“

Für die Apotheker wird das ABDA/KBV-Modell im letzten Quartal dieses Jahres interessant, wenn das Medikationsmanagement eingeführt wird. Interessierte Ärzte und Apotheker sollen dafür zunächst Informationsveranstaltungen besuchen, um die technischen Voraussetzungen kennenzulernen.

Das Medikationsmanagement darf sowohl von Ärzten als auch von Apothekern angeboten werden. Nachdem sich die Heilberufler in das Modell eingeschrieben haben, müssen auch die Patienten einwilligen. Bei ihren Arzt- oder Apothekenbesuchen sollen sie auf die Medikationschecks hingewiesen werden. Die Kasse kann den Heilberuflern mit Hinblick auf ihre Verschreibungsdaten auch Patienten vorschlagen.

Die Beratung beinhaltet AMTS-Prüfungen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Compliance. Sowohl Rx- als auch OTC-Präparate sollen in die Analysen mit einfließen. Bei Therapieumstellungen oder Erstverordnungen sollen Intensivberatungen stattfinden, die Therapietreue der Patienten soll überwacht werden.

Dazu soll auf einem zentralen „Medikationsserver“ ein Medikationsplan pro Patient angelegt werden. Die Akten sollen von allen drei Vertragspartnern regelmäßig aktualisiert werden. In den Verhandlungen war die technische Vernetzung zwischen Praxis- und Apothekensoftware sowie der AOK Plus ein großes Problem. Die Heilberufler wollten vermeiden, dass die Kasse in die Medikationsakten schreiben darf, um etwaige Verschreibungen nicht teilnehmender Ärzte und Apotheker nachzutragen.

Diesen Konflikt konnte die Kasse für sich entscheiden: Die Heilberufler haben zwar das Recht, die Datenflüsse zwischen Kasse und dem Server datenschutzrechtlich zu überprüfen und zu beanstanden. Eintragungen durch die Kasse sind aber erlaubt.

Die Vergütung für diese Dienstleistung sollen die Vertragspartner nun aushandeln. Die Eckpunkte geben dazu vor, dass das Honorar „aufwandsbezogen und leistungsgerecht“ sein soll. Die Rede ist auch von einer partiellen erfolgsabhängigen Vergütung für Arzt und Apotheker. Als Beispiel wird eine jährliche Grundpauschale pro Patient genannt, die durch Honorare für die AMTS-Prüfungen und Therapieinterventionen ergänzt werden kann.

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