Kammermitgliedschaft

DocMorris-Fall wird schriftlich entschieden

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Das Verwaltungsgericht des Saarlandes wird in einem schriftlichen Urteil über eine mögliche Kammerzugehörigkeit der DocMorris-Apotheke in Saarbrücken entscheiden. Am Vormittag wurde mündlich darüber verhandelt, ob DocMorris eine Mitgliedschaft in der Apothekerkammer des Saarlandes juristisch erzwingen kann. „Aufgrund der Brisanz des Themas behalten sich die Richter eine genaue Prüfung vor. Ich gehe aber davon aus, dass die Klage von DocMorris abgewiesen wird“, sagte Kammer-Geschäftsführer Carsten Wohlfeil gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Die Kapitalgesellschaft hatte im August 2006 für ihre Apotheke, über deren Betreibersituation der Europäische Gerichtshof noch entscheiden wird, einen Antrag auf Mitgliedschaft bei der Apothekerkammer gestellt. Diese hatte den Antrag mit Verweis auf das Kammergesetz abgelehnt: Danach dürfen nur natürliche Personen Mitglied werden. „Da es sich bei der Apothekerkammer um eine Personalkörperschaft und nicht um eine Realkörperschaft handelt, ist die Mitgliedschaft von juristischen Personen nicht vorgesehen“, erklärte Wohlfeil.

Wann das Verwaltungsgericht seine Entscheidung bekannt gibt, steht noch nicht fest. Die Richter ließen Wohlfeil zufolge auch nicht durchblicken, zu welcher Entscheidung sie tendieren. Er sei dennoch optimistisch, da das Gericht bereits im April in einem Hinweisbeschluss angedeutet hatte, dass es die Position der Kammer teilt. Es sei nicht als verfassungsrechtlich zwingend anzusehen, dass juristische Personen als Mitglied in öffentlichen Körperschaften aufgenommen werden müssten, verkündeten die Richter vor wenigen Monaten.

Es spreche auch nicht für die Seriosität des Antrags, dass DocMorris eine freiwillige Mitgliedschaft beantragt habe, sagte Wohlfeil. Wäre DocMorris an einer ernsthaften Zusammenarbeit interessiert gewesen, hätte das Unternehmen eine Pflichtmitgliedschaft beantragt, argumentierte Wohlfeil vor Gericht. Denn freiwillige Mitglieder der Kammer bezahlen bei gleichen Rechten und Pflichten einen Jahresbeitrag von 40 Euro, während niedergelassene Apotheken als Pflichtmitglieder durchschnittlich 1200 Euro aufbringen müssen.

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