Berlin - Rewe muss für Werbung von DocMorris gerade stehen. Weil in einem Prospekt die Pflichtangaben zu versteckt waren, verurteile das Landgericht Köln (LG) den Lebensmittelhändler. Das Oberlandesgericht Köln (OLG) bestätigte die Entscheidung.
Rewe und DocMorris kooperieren seit 2012, seitdem tauchen regelmäßig Angebote der Versandapotheke in den Flyern des Discounters auf. Der im April 2019 verteilte Prospekt rief die Wettbewerbszentrale auf den Plan, denn an einer Stelle fehlte der obligatorische Sternchenhinweis: Ab Seite 8 wurden die Highlights der Versandapotheke präsentiert – auf der ersten Halbseite war ein Paar beim Walking in der Natur abgebildet; unter der Überschrift „Schwungvoll in den Frühling“ wurden daneben die Vorteile von Diclo-Ratiopharm erläutert und auf das aktuelle Sonderangebot hingewiesen.
Auf der gegenüberliegenden Seite – ebenfalls die komplette obere Hälfte einnehmend – war die Anzeige für das Schmerzgel zu finden. Nur hier fand sich hinter der Produktbezeichnung ein Sternchenhinweis, genauso wie bei den zwölf anderen auf den beiden unteren Seitenhälften abgebildeten Produkten. Im Kleingedruckten wurde dieser mit dem vorgeschriebenen Verweis auf Arzt und Apotheker aufgelöst. Im Eingangstext fehlte aber der Verweis auf die Fußnote.
Laut OLG fördert ein Werbetext, in dem „in ansprechender Form Informationen zum Anwendungsgebiet zur Bewerbung des Medikaments benutzt werden“, die Gefahr einer uninformierten Selbstmedikamentation, wenn als „Korrektiv“ lediglich „ein langweilig gestalteter Block mit hervorgehobenen Informationen zum Bezugsweg und Preis“ gegenübersteht.
Durch die Gestaltung der strittigen Doppelseite sei nicht hinreichend gewährleistet, dass der Verbraucher sich kein einseitiges Bild vom Wert des Arzneimittels bezüglich seiner gesundheitlichen Bedürfnisse mache. „Nicht wenige Verbraucher werden sich mit den anpreisenden Aussagen [...] begnügen und nach Überfliegen der nachfolgenden Medikamentenwerbung [...] sich nicht mehr mit den Sachangaben [...] beschäftigen, sondern sich nur noch für den Preis beziehungsweise die Ersparnis und den Bestellweg interessieren.“
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