Bundesverwaltungsgericht

dm-Fall wird im März entschieden

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Das Budesverwaltungsgericht (BVerwG) verhandelt am 13. März über die Abgabe von Arzneimitteln in Märkten der Drogeriekette dm. Die Leipziger Richter entscheiden in letzter Instanz, ob dm in Kooperation mit der niederländischen Versandapotheke Europa Apotheek Venlo Rezepte einsammeln und die Arzneimittel in den Filialen ausgeben darf.

dm hatte gegen ein Verbot der Stadt Düsseldorf geklagt und in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster rechtbekommen, das eine Revision gegen das Urteil nicht zuließ. Dagegen wiederum hatte die Gegenseite eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Das BVerwG gab im September vergangenen Jahres bekannt, die Klage zuzulassen.

In Nordrhein-Westfalen betreibt die Drogeriemarktkette bereits in rund 80 dm-Märkten einen so genannten „Pharma Punkt“. Die Kunden können dort ihre Bestellscheine und Rezepte abgeben und die Medikamente drei Tage später in der Filiale abholen. Ende Oktober 2007 hatte sich Professor Dr. Götz Werner, der Vorsitzende der dm-Geschäftsführung, kritisch zur Ausweitung der bundesweiten Kooperation geäußert.

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