Porträt

Der Europäische Gerichtshof

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bildet als rechtssprechendes Organ die Judikative der EU und entscheidet über die Auslegung des Gemeinschaftsrechts. Am 3. September findet vor dem EuGH die mündliche Verhandlung zum deutschen und italienischen Fremdbesitzverbot für Apotheken statt. Die Entscheidung der EU-Richter wird Auswirkungen für die Zukunft der Apotheken in Europa haben.

Dem EuGH mit Sitz in Luxemburg gehören 27 Richter und acht Generalanwälte an. Die Juristen werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen auf sechs Jahre ernannt; eine Wiederernennung ist zulässig.

Der Präsident des Gerichtshofes wird von den Richtern selbst für die Dauer von drei Jahren gewählt, auch hierbei ist eine Wiederwahl erlaubt. Der Präsident leitet die rechtsprechende Tätigkeit und die Verwaltung des Gerichtshofes. Die Generalanwälte erstellen in den Verfahren unabhängige Rechtsgutachten, die so genannten Schlussanträge. Einem Generalanwalt können nur Rechtssachen zugewiesen werden, die nicht sein Herkunftsland betreffen.

Der EuGH ist zuständig für Klagen der Kommission wie Vertragsverletzungsverfahren sowie für Vorabentscheidungsverfahren und Klagen anderer Organe oder Mitgliedstaaten. Entscheidungen des Gerichtes binden zwar grundsätzlich nur das anfragende Gericht, dessen Urteil wiederum theoretisch nur für den entschiedenen Einzelfall gilt. Faktisch legt der EuGH aber für alle Mitgliedstaaten verbindlich das Gemeinschaftsrecht aus.

Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof durchlaufen vier Stufen: Der schriftlichen Anhörung, in der die betroffenen Parteien sowie die Mitgliedstaaten Stellungnahmen abgeben können, folgt bei Klärungsbedarf eine mündliche Verhandlung. Die Stellungnahme des Generalanwalts dient der Urteilsfindung durch die Richter. Der Gerichtshof kann als Plenum, als Große Kammer mit dreizehn Richtern oder als Kammer mit drei oder mit fünf Richtern tagen.

Im vergangenen Jahr hat der Gerichtshof nach eigenen Angaben 551 Rechtssachen abgeschlossen, was einer Steigerung um 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Verfahrensdauer verkürzte sich das vierte Jahr in Folge. In 43 Prozent der Urteile machten die Richter 2007 von ihrem Recht Gebrauch, ohne Schlussanträge des Generalanwalts zu entscheiden (2006: 33 Prozent).

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