Vertragsverletzungsverfahren

Bulgarien im Visier der EU-Kommission

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Der Feldzug der EU-Kommission gegen europäisches Apothekenrecht geht weiter: Anfang Juni leitete die Brüsseler Behörde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Bulgarien ein. Dies bestätigte ein Sprecher der Kommission gegenüber APOTHEKE ADHOC. In einem „Letter of Formal Notice“, dem ersten Schritt des Verfahrens, fordert die Kommission Bulgarien auf, die Eigentumsbeschränkungen für Apotheken zu erklären. Für eine Antwort auf das Mahnschreiben hat die bulgarische Regierung nun zwei Monate Zeit.

In dem osteuropäischen Staat existiert seit April 2007 ein Fremd- und Mehrbesitzverbot, nach dem nur noch Apotheker eine Lizenz zum Betrieb einer Apotheke erhalten. Allerdings können die Apotheker mit Kapitalgebern zusammenarbeiten, beispielsweise bei Anmietung und Einrichtung der Apotheken. Nach Berechnungen von APOTHEKE ADHOC befindet sich knapp ein Viertel der 4500 bulgarischen Apotheken in Kettenbesitz.

Die Kommission reagierte nach eigenen Angaben auf mehrere Beschwerden aus Bulgarien. Zudem sei die Brüsseler Behörde generell an diesem Thema interessiert: „Wir können doch nicht von einigen Staaten Erklärungen fordern und bei anderen wegsehen“, sagte der Sprecher. Wegen verschiedener Regelungen auf dem Apothekenmarkt hat die EU-Kommission bereits Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal und Spanien eingeleitet.

Noch im Januar hatte derselbe Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC erklärt, dass vorerst keine weiteren Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten zu erwarten seien. Dies war nach heutigen Angaben der Kommission allerdings ein „Missverständnis“. Außer Bulgarien sei nun aber wirklich kein anderes Land mehr wegen seines Apothekenmarkts im Visier der Kommission.

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