Aut idem

BTM-Substitution im Bundestag

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Die Deutsche Schmerzliga setzt sich dafür ein, dass Betäubungsmittel (BTM) künftig nicht mehr in der Apotheke substituiert werden müssen. Heute hat die ehrenamtliche Präsidentin der Patientenorganisation, Dr. Marianne Koch, das Anliegen dem Petitionsausschuss des Bundestages vorgetragen. Zuvor hatten 72.000 Menschen die Petition unterzeichnet, darunter laut Koch auch viele Apotheker und Ärzte.

Koch appellierte an den Bundestag, BTM aus der automatischen Austauschpflicht herauszunehmen. Die Umstellung von einem Präparat auf ein anderes führe nicht nur in Einzelfällen, sondern bei der Mehrzahl der Patienten zu erheblichen Problemen. Patienten würden über Benommenheit oder erneute starke Schmerzen sowie Arbeitsunfähigkeit klagen, so Koch. Die Umstellung sei daher kein sinnvoller, dafür aber angesichts der entstehenden Folgekosten ein sehr teurer Prozess.

Aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), im Ausschuss vertreten durch Staatssekretär Stefan Kapferer, ist für die von der Schmerzliga angestrebte Sonderstellung für BTM nicht zwingend eine gesetzliche Regelung erforderlich. Vielmehr könnten sich der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) darauf verständigen, die BTM im Rahmenvertrag von der Austauschpflicht auszunehmen.

Allerdings hätten die Kassen auf Nachfrage mitgeteilt, dass eine entsprechende Änderung nicht geplant sei. „Die Kosten für Folgeschäden durch eine Umstellung können also nicht sehr hoch sein, sonst müssten die Kassen ein Interesse an einer Änderung haben“, so Kapferer. Koch plädierte dennoch für eine gesetztiche Nachbesserung. Sie fände es bedauerlich, wenn das Problem auf die Kassen abgeschoben würde.

Die Schmerzliga ist dagegen, die Substitution über den Aut idem-Verweis auf dem Rezept zu regeln: „Die Streichung von Aut idem ist kein geeignetes Instrument, da die Ärzte durch diese Maßnahme nur Nachteile haben.“ Zudem hätten die Kassenärztlichen Vereinigungen die Aut idem-Quoten der Ärzte permanent im Blick. Die Ärzte liefen Gefahr, die durch den Substitutionsausschluss entstehenden Mehrkosten per Regress selbst übernehmen zu müssen.

Das Ministerium will laut Kapferer im Rahmen des Versorgungsgesetzes prüfen, ob den Ärzten im Bereich der Praxisbesonderheiten mehr Spielraum gegeben werden kann.

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