Gesundheitsfonds

Beitragssatz: 7,3 + 7,3 + 0,9 Prozent

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Das Bundeskabinett hat auf Basis einer Empfehlung des Schätzerkreises beim Bundesversicherungsamt den ab 2009 gültigen einheitlichen Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen beschlossen. Er beträgt 14,6 Prozent vom Bruttoeinkommen und muss je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt werden, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit. Die Arbeitnehmer müssen allerdings zusätzlich zu ihrem Anteil von 7,3 Prozent einen weiteren Beitrag von 0,9 Prozent tragen, so dass sich ein Gesamtbeitrag von 15,5 Prozent ergibt. Viele Kassenmitglieder haben bisher weniger bezahlt.

Der Bundestag muss nicht mehr zustimmen. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sagte: „Einer der letzten Schritte zur Umsetzung des Gesundheitsfonds ist getan.“ In den Gesundheitsfonds sollen
künftig alle Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung fließen und von dort auf die Krankenkassen verteilt werden.

Am 15. November werde jede Krankenkasse genau wissen, wie viel Euro und Cent zur Versorgung ihrer Versicherten zur Verfügung stehen, sagte Schmidt. „Die Zeit des Jammerns und Wehklagens auf Seiten mancher Kassenfunktionäre muss nun vorbei sein.“ Den Kassen flössen mehr als 10 Milliarden Euro zusätzlich zu.

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