dm-Entscheidung

Bayern gegen "Versand-Auswüchse"

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Als „Weckruf für den Bund“ wertete Bayerns Gesundheitsminister Otmar Bernhard (CSU) die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im dm-Fall. „Ich erwarte von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, dass sie die Auswüchse des Versandhandels mit Arzneimitteln unterbindet“, sagte Bernhard. Der Arzneimittelversandhandel werde zunehmend für rein wirtschaftliche Interessen missbraucht.

„Der gesetzliche Auftrag der Apotheken ist, die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln rund um die Uhr sicherzustellen“, sagte Bernhard. Dies beinhalte neben der fachkundigen Beratung auch den Nachtdienst und die Herstellung von individuellen Rezepturen. „Das System der dem Gemeinwohl verpflichteten öffentlichen Apotheken hat sich bewährt. Rein wirtschaftlich ausgerichtete Rosinenpickerei gefährdet dieses sichere und qualitativ hochwertige System der Arzneimittelversorgung“, so der Minister.

Zudem schütze die persönliche und individuelle Beratung in der Präsenzapotheken vor Fehlern durch „Eigentherapie“ oder Gefahren beim Bezug von Arzneimitteln via Internet. Der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sollte aus Sicht des CSU-Politikers daher gänzlich verboten werden, für den OTC-Versand forderte er „klare Regelungen zum Schutz der Patienten und Verbraucher“.

Das Bundesgesundheitsministerium war am Abend zu einer Stellungnahme zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht zu erreichen.

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