Gründonnerstag und Ostersamstag

Bayern: Apotheken auch an Ruhetagen offen?

, Uhr
Kein Ruhetag für Apotheken? Bei der bayerischen Landesapothekerkammer geht man davon aus, dass es zum Oster-Lockdown keine Schließung geben wird. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin -

Apotheken in Bayern sollen sich auf eine flexible Regelung zu den Öffnungszeiten einstellen. Man gehe momentan davon aus, dass Apotheken an den definierten Ruhetagen weiterhin geöffnet sein dürften, sagt Kammerjustiziar Klaus Laskowski. Die Apotheken würden zeitnah über mögliche Öffnungszeiten informiert. Auch in Niedersachsen ist man um schnellstmögliche Aufklärung bemüht.

Die Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK) verweist auf die Versorgungsrelevanz der Apotheken. Eine Öffnung der Apotheken an den neuen „Ruhetagen“ mache grundsätzlich Sinn, so Laskowski. „Zumal neben der wichtigen Aufgabe der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zumindest teilweise auch Corona-Schnelltests von Apotheken durchgeführt werden.“

Eine abschließende Klärung steht noch aus: „Natürlich kann aber derzeit diese Frage der Öffnungsmöglichkeit von Apotheken an Gründonnerstag und Ostersamstag auch von uns noch nicht abschließend beantwortet werden, da wir abwarten müssen, wie konkret die gestrigen Beschlüsse vom Gesetzgeber umgesetzt werden.“ Die Kammer habe Kontakt mit dem Gesundheitsministerium aufgenommen und dort auf die derzeitige Lesart im Hinblick auf die erlassene Allgemeinverfügung hingewiesen. Falls der Landesgesetzgeber dies abweichend von den Bestimmungen regeln wolle, möge er sich rückmelden.

In ihrem Bericht aus der Kabinettsitzung schreibt die Staatskanzlei sogar, dass am Donnerstag noch nicht einmal Supermärkte geöffnet haben: „Betriebe, Ladengeschäfte, Unternehmen und Behörden bleiben am 1. April 2021 (Gründonnerstag) und am 3. April 2021 (Karsamstag) wie an den Osterfeiertagen geschlossen; am Samstag, den 3. April 2021, wird ausschließlich der Lebensmittelhandel geöffnet.“

Auch die Kammer in Niedersachsen vertritt die Ansicht, dass „Apotheken selbstverständlich zur Kritischen Infrastruktur gehören und damit systemrelevant sind“. Noch sei aber der gestrige Beschluss nicht in eine Verordnung überführt. „Wir können daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sagen, ob die Notdienstregelung für Apotheken greift oder ob diese regulär geöffnet haben.“ Man werde informieren, soabld die Verordnung mit den entsprechenden Regelungen vorliege.

Die Beschlüsse müssen in allen Ländern in Verordnungen überführt werden. Alle Einzelheiten soll eine Musterverordnung des Bundes festlegen, das Bundesinnenministerium (BMI) ist für die Umsetzung verantwortlich, wie ein Regierungssprecher erklärt.

Daher vermeiden die Länderchefs verbindliche Aussagen, die sich zur Stunde zu den gestrigen Beschlüssen zu Wort melden. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte, die „Ruhetage“ seien kein Feiertag, sondern eine Maßnahme nach Infektionsschutzgesetz. Allerdings gelten sie seiner Meinung nach auch für das Homeoffice.

Zu Apotheken äußerte er sich nicht, sagte aber, dass man die Ausnahmen bewusst beschränkt habe auf „diejenigen Güter, die man zum täglichen Leben braucht“. Man habe darüber diskutiert, den „Lebensmittelhandel im engeren Sinne“ noch stärker zu begrenzen, sich dann aber entschieden, auch Supermärkte mit größeren Sortimenten geöffnet zu halten, um einen Ansturm zu vermeiden. Wann die Verordnung kommt, konnte er noch nicht sagen, da man auf die Zuarbeit des Bundes angewiesen sei.

Auch aus Rheinland-Pfalz heißt es, man warte noch auf die Musterverordnung des Bundes, deshalb könne man zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nichts über Details sagen.

Bayern will nach den Osterferien die Corona-Regeln für den Einzelhandel lockern. Dann sollen Ladenöffnungen mit Hygienekonzept bereits bei einer Inzidenz unter 100 im Land- oder Stadtkreis möglich sein. Das sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag nach der Sitzung des bayerischen Kabinetts. Bisher liegt die Grenze dafür bei 50. Mindestabstand, Maskenpflicht und eine Begrenzung der Kundenzahl bleiben erhalten.

Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 200 soll nach den Osterferien das „Click & Meet“ genannte Einkaufen mit Termin bei Vorlage eines tagesaktuellen negativen Corona-Tests und verschärften Vorgaben für die Kundenzahl möglich sein. Bisher ist „Click & Meet“ im Inzidenzbereich zwischen 50 und 100 erlaubt. Im Einzelhandel gebe es verhältnismäßig wenig Infektionen und die Unternehmen gingen sehr verantwortungsvoll mit den Möglichkeiten um, begründete Söder den Schritt.

 

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Negativtrend bei Filialen
Wieder Einbruch bei 4er-Verbünden
Betrüger fahren Apotheke an
Mit Apothekentrick 18.000 Euro erbeutet
Mehr aus Ressort
Fixum, Notdienst, pDL, Skonto
FDP Hessen fordert Stärkung der Apotheken
Podcast NUR MAL SO ZUM WISSEN
Die Durchschnittsapotheke brennt
„Wir verbrennen unheimlich viel Geld“
Sachverständigenrat: Apotheken stärker einbinden

APOTHEKE ADHOC Debatte