Bundessozialgericht

Barmer Hausapothekenmodell gekippt

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Einem Urteil des Bundessozialgericht zufolge entspricht das Hausarzt- und Hausapothekenmodell der Barmer Ersatzkasse nicht den Kriterien der Integrierten Versorgung. Die obersten Sozialrichter erkannten eine „sektorenübergreifende“ Zusammenarbeit der Heilberufe nicht an und bestätigten damit die Entscheidungen der vorangegangen Instanzen. Die Kasse hatte gegenüber APOTHEKE ADHOC bereits vorab angekündigt, auch im Falle eines negativen Gerichtsbeschlusses an dem Modell festzuhalten.

Die Barmer muss nun eigenen Angaben zufolge 40 bis 60 Millionen Euro für die seit 2005 bezogene Anschubfinanzierung zurückzahlen: "Soweit nach den entsprechenden Bestimmungen für diesen Integrationsvertrag Kürzungen bei den Leistungserbringern erfolgten, wird die BARMER diese ausgleichen. Entsprechende finanzielle Vorkehrungen wurden bereits in der Vergangenheit getroffen", erklärte Birgit Fischer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Barmer.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) bedauere die Entscheidung des Gerichts, erklärte der Verband in einer Pressemitteilung. DAV-Vorsitzender Hermann S. Keller begrüßte, dass die Zusammenarbeit nicht grundsätzlich zur Debatte stehe: „Unser gemeinsames Ziel, die Grundlagen für eine bessere Versorgung der Versicherten zu schaffen, ist damit nicht in Frage gestellt“, so Keller.

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