Pharmagroßhandel

Bahr: Großhandelshonorar im Januar

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Die Vergütung für die Pharmagroßhändler wird möglicherweise schon im Januar umgestellt. Das Bundesgesundheitministerium (BMG) will noch vor der Sommerpause seinen Gesetzesentwurf für den Arzneimittelmarkt vorlegen, der auch ein Kombihonorar aus Fixbetrag und prozentualem Aufschlag vorsieht. Dies kündigte Staatssekretär Daniel Bahr (FDP) beim Großhandelstag des Branchenverbandes Phagro in Berlin an.

Es habe sogar Überlegungen gegeben, dass Großhandelshonorar schon im aktuellen Sparpaket neu zu regeln. Man wolle aber die Vorschläge von Großhändlern, Apothekern und Herstellern zur konkreten Ausgestaltung in Ruhe prüfen. Nach der parlamentarischen Sommerpause soll das Arzneimittel-Paket des BMG dann konkrete Formen annehmen.

Mit einer leistungsgerechten Vergütung sollen laut Bahr die bestehenden Strukturen im Pharmagroßhandel erhalten werden. Man brauche nicht nur die großen Player, sondern auch den Mittelstand. Bei der Schweinegrippe hätten die Großhändler ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt, so Bahr. In den ersten Wochen und Monaten nach dem Amtswechsel im BMG hatte der Phagro die neue Leitung kontinuierlich über die Bestände an Impfstoffen und Grippemitteln auf dem Laufenden gehalten.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) will die Honorarumstellung konstruktiv, aber „mit Argusaugen“ begleiten. Änderungen zu Lasten der Apotheken lehne man strikt ab, so Verbandschef Fritz Becker. Das Gesamtvolumen der Großhandelsmarge müsse erhalten bleiben. Becker glaubt nicht so recht an die Notwendigkeit der Umstellung: Bei einigen Präparaten fehlten dem Großhandel zwar Deckungsbeiträge. Der Belieferungsanspruch habe aber die Mischkalkulation gestärkt.

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