Landessozialgericht

Aus für AOK-Rabattverträge

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Die AOK-Rabattverträge zu den noch offenen Wirkstoffen stehen vor dem Aus: Der 5. Senat des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg hat am Nachmittag den Antrag der Kasse auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt und die Ausgangsentscheidung des Sozialgerichts Stuttgart aufgehoben. Dies bestätigte eine Sprecher des Gerichtes gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Das Vergabeverfahren könne von der AOK nicht weiter betrieben werden, weil die Angebotsfrist der Hersteller zum Ende des Monats auslaufe: „Damit ist das Vergabeverfahren im Grunde gecancelt“, sagte der Sprecher. Die AOK müsse nun überlegen, ob sie neu ausschreibt.

Zwar liege ein schriftlicher Beschluss noch nicht vor, doch hätten die Richter grundsätzlich drei Aspekte an der Ausschreibung bemängelt, erklärte der Sprecher. So sei das Kriterium der „Stoffbreite“ für die Hersteller keine ausreichende Grundlage zur Bewertung der Preiskalkulation gewesen. Ferner hätte die AOK den Sozialrichtern zufolge nur regional beschränkte Zuschläge nach einem Losprinzip erteilen dürfen. Schließlich bemängelte das LSG offenbar eine Klausel in der Ausschreibung, wonach die Hersteller bei erteiltem Zuschlag einen weiteren Rabatt von 5 Prozent auf ihr abgegebenes Angebot hätten gewähren müssen.

Bei der AOK dürfte nach dem Stuttgarter Beschluss Unruhe ausgebrochen sein. Ein Sprecher der verhandlungsführenden AOK Baden-Württemberg sagte gegenüber APOTHEKE ADHOC, man habe mit einem anderen Ergebnis gerechnet und werde nun das weitere Vorgehen prüfen. Mit der Entscheidung „verliert das AOK-System bundesweit Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe", teilte die Kasse in einer Presseerklärung mit. Man werde „kurzfristig darüber beraten, wie die Potentiale, die der Gesetzgeber über Arzneimittelausschreibungen grundsätzlich ermöglicht hat, für die Zukunft doch noch gehoben werden können", heißt es weiter.

Der Branchenverband Pro Generika begrüßte den LSG-Beschluss: „Nachdem sowohl die Zivil- als auch die Sozialgerichtsbarkeit in derselben Rechtssache zum gleichen Ergebnis kommen, ist das juristische Hick-hack um die Rabattverträge der AOK zumindest vorläufig beendet", erklärte der Geschäftsführer Peter Schmidt.

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