Vor einigen Tagen berichteten die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) und der Apothekerverband Nordrhein (AVNO) von ihrer Zusammenarbeit im Bereich Telemedizin. Nun startet das gemeinsame Pilotprojekt mit der telemedizinischen Beratung aus der Apotheke heraus.
Das Projekt soll einen zusätzlichen Zugang zur Videosprechstunde im ärztlichen Bereitschaftsdienst schaffen – hier verbleibe auch die ärztliche Versorgung. Nach der Ankündigung am 8. Oktober folgt nun die Erprobung der praktischen Umsetzung. Daran teilnehmen können interessierte Apotheken, die das Angebot zu den bestehenden Zeiten der Videosprechstunde umsetzen.
„Wer zum Beispiel am Wochenende eine Apotheke aufsucht und ärztlichen Rat benötigt, kann künftig die Videosprechstunde nutzen“, erläutert die KVNO den Anwendungsfall. „Das gilt für Anliegen, bei denen nicht zwingend eine körperliche Untersuchung erforderlich ist.“ Teilnehmende Apotheken unterstützten dann per assistierter Telemedizin (aTM).
Die KVNO betont, dass die Beratung und Behandlung weiterhin ausschließlich die Ärzt:innen übernehmen, die in den Bereitschaftsdienst der KV eingebunden sind. Genutzt werde die bestehende digitale Infrastruktur, die die KV bereits seit 2022 betreibt, wodurch der Aufbau einer Parallelstruktur vermieden und lediglich ein zusätzlicher Zugang geschaffen wird.
„Apotheken können assistierte Telemedizin grundsätzlich auch über kommerzielle Plattformen anbieten. Die KV Nordrhein bindet den Zugang stattdessen in ihre ärztlich verantworteten Strukturen ein. So kann sie Patientinnen und Patienten entsprechend ihrem medizinischen Bedarf steuern und bei Bedarf eine weiterführende ärztliche Versorgung organisieren“, erläutert die KVNO diesen Schritt. „Apotheken erhalten dadurch keine neuen ärztlichen Leistungen.“
Auch Krankenhäuser ohne KV-Notdienstpraxis könnten sich beteiligen, um Bagatellerkrankungen in der Notaufnahme zu vermeiden – das Lukaskrankenhaus in Neuss nutze dies bereits.
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