Apothekenbetriebsordnung

Apotheker: Kosmetikkabinen erlauben

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Nachdem das Verwaltungsgericht Minden Kosmetikbehandlungen in Apotheken untersagt hat, fordert der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) klare gesetzliche Grundlagen in der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Apotheken müssten Ertragschancen jenseits der Arzneimittelversorgung wahrnehmen dürfen.

„Dieses Urteil mag vielleicht noch in die bisherige Rechtslage passen, aber nicht mehr in die Realität“, sagte AVWL-Geschäftsführer Dr. Sebastian Schwintek. Die wirtschaftlichen Handlungsoptionen für Apotheken müssten gestärkt werden - dies sei Folge der Nullrunden und Kürzungen beim Apothekenhonorar in den vergangenen Jahren. „Apotheker sind und bleiben in erster Linie freie Heilberufler. Sie müssen jedoch auch unternehmerisch handeln, um ihre wirtschaftliche Basis zu sichern“, so Schwintek.

Aufgrund des hoch qualifizierten Personals werde den Apotheken großes Vertrauen entgegengebracht. „Kein Verbraucher versteht deshalb, warum die Apotheke nicht Angebote für Gesundheit und Wohlbefinden machen darf, soweit die Versorgung mit Arzneimitteln sichergestellt bleibt“, sagte Schwintek. Freiheit für die Apotheke in diesem Feld sorge für doppelten Nutzen: Apotheken könnten besser auf die Bedürfnisse ihrer Kunden eingehen und zugleich die wirtschaftliche Basis für eine hochwertige Arzneimittelversorgung stärken.

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