EuGH-Verfahren

Apotheken-Urteil am 1. Juni

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Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) steht eine weitere wichtige Entscheidung zu Apotheken an: Wie APOTHEKE ADHOC aus Verfahrenskreisen erfuhr, werden die EU-Richter am 1. Juni ihr Urteil in Sachen Niederlassungsbeschränkung für spanische Apotheken verkünden. In dem Verfahren geht es um ein vielschichtiges System zur Bedarfsplanung. Das Urteil könnte auch entscheidend für das weitere Vorgehen der EU-Kommission sein. In Brüssel liegen mehrere Vertragsverletzungsverfahren, unter anderem zum deutschen Mehrbesitzverbot, wegen des spanischen Verfahrens derzeit auf Eis.

In Spanien dürfen alle 17 autonomen Regionen eigene Regeln zur Niederlassung von Apotheken aufstellen. Im konkreten Verfahren hatten zwei spanische Apotheker gegen die regionale Regierung geklagt, weil sie keine Apotheke eröffnen durften. Die Behörde hatte den Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Ende September 2009 hatte der inzwischen ausgeschiedene EU-Generalanwalt Luís Miguel Poiares Pessoa Maduro seine Schlussanträge in dem spanischen Apothekenverfahren gestellt. Aus seiner Sicht verstößt das Apothekenmodell der nordspanischen Region Asturien gegen Beschränkung der Niederlassungsfreiheit. Allerdings hatte er das System einer Bedarfsplanung nicht grundsätzlich in Frage gestellt, sondern die konkrete Ausgestaltung moniert. So sei es diskriminierend, dass Apotheker aus der Region bei der Vergabe von neuen Standorten bevorzugt würden.

Zulassungen für neue Apotheken werden in Asturien nach einem Punktesystem vergeben. Dabei spielt die Berufserfahrung - gewichtet in ländlichen Regionen - eine entscheidende Rolle. Bei Punktegleichstand werden Apotheker bevorzugt, die zuvor noch keine Apotheke hatten, in kleineren Ortschaften tätig waren sowie Apotheker, die aus Asturien kommen.

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