Apothekenbetriebsordnung

ApBetrO: Bahr vermisst seine Handschrift

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Berlin -

Damit die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) in Kraft treten kann, muss sie eigentlich nur noch vom Bundeskabinett abgenickt werden. Die heutige Ministerrunde wäre eine Möglichkeit gewesen, um dies zu tun. Doch die Verordnung steht nicht auf der Tagesordnung. Gründe dafür wollte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) nicht verraten. Angeblich soll Ressortchef Daniel Bahr (FDP) mit den Änderungen aus dem Bundesrat unzufrieden sein. Dass die ApBetrO zum 1. Mai in Kraft tritt, wird somit immer unwahrscheinlicher.

 

Fast drei Wochen ist es her, dass die ApBetrO im Bundesrat besprochen wurde. Die Länderkammer hatte mehr als 20 Änderungen beschlossen. Seitdem liegt die Verordnung im BMG und wartet darauf, beschlossen zu werden. Dem Vernehmen nach hat Bahr in den Fachabteilungen eine abschließende Bewertung angefordert, ob überhaupt noch „Innovationen“ aus dem ursprünglichen Entwurf übrig geblieben sind.

Dass Bahr die Verordnung zurückzieht, scheint aber ausgeschlossen. Aus den Fraktionen heißt es, dass das Ministerium der ApBetrO samt ihrer Änderungen zustimmen will.

Immerhin steht inzwischen fest, dass die Verordnung noch vom Kabinett besprochen werden muss. Weil die ApBetrO eine sogenannte Ministerverordnung ist, hätte Bahr sie theoretisch auch alleine durchwinken können. Wegen ihrer Relevanz und der Fülle der vom Bundesrat beschlossenen Änderungen soll die Novelle nun aber doch noch einmal im Kanzleramt besprochen werden.

Mit der Verzögerung bleibt offen, wann die neue ApBetrO in Kraft treten soll. Ursprünglich war der 1. Mai anvisiert worden. Würde das Thema bei der nächsten Ministerrunde in der kommenden Woche besprochen werden, müsste die Verordnung innerhalb von fünf Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden – erst dann ist die ApBetrO gültig.

 

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