Fremdbesitzverbot

Anwälte in EuGH-Anspannung

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Nicht nur die europäischen Apotheker sehen den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Besitz- und Niederlassungsbeschränkungen für Apotheken mit Anspannung entgegen. Anwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gehen davon aus, dass die für sie geltenden Bestimmungen als Nächstes auf dem Prüfstand stehen könnten.

Bei Rechtsanwälten gilt seit 1999 ein Fremdbeteiligungsverbot; die Beteiligung an Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ist Berufsfremden seit 1985 beziehungsweise 1989 untersagt. Ausgerechnet eine EG-Richtlinie war der Auslöser für die Änderung. Zumindest für die Steuerberater gibt es trotz Beteiligungsverbot einen zeitlich nicht begrenzten Bestandsschutz; noch immer halten Investoren Anteile an rund 3000 Kanzleien.

Anders in anderen Ländern: Die australische Rechtsanwaltskanzlei Slater & Gordon nutzte vor einem Jahr eine entsprechende Gesetzesänderung, um an die Börse zu gehen und fachfremde Aktionäre zu gewinnen. Auch in Großbritannien soll ab 2011 das Fremdbesitzverbot für Anwälte zumindest teilweise aufgehoben werden.

Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Axel Filges, hatte bereits 2004 auf entsprechende Vorschläge des ehemaligen Präsidenten der Bank of England, Sir David Clementi, mit einem Brandbrief reagiert. „Wenn mehrheitlich Fremdkapital in der Kanzlei ist, wer glaubt da wirklich, dass der Anwalt noch unabhängig ist.“

Kritiker halten dagegen: Weder die bloße Möglichkeit noch der schlichte Anschein von Gefahren könnten generelle Verbote im Bereich der Berufsfreiheit rechtfertigen, sagte der Berufsrechtsexperte Dr. Michael Kleine-Cosack gegenüber APOTHEKE ADHOC. Ein entsprechendes Urteil des EuGH zum Apothekenrecht sei daher auch für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer übertragbar.

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