Ärztehonorare

Ärzte dürfen Patientengespräche abrechnen

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Hausärzte dürfen ob Oktober eine neue Pauschale pro Patientenkontakt abrechnen. Auf eine entsprechende Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) vertragsärztlicher Leistungen haben sich heute der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geeinigt. Zudem können die Mediziner künftig neue Pauschalen für sozialpädiatrische, geriatrische und palliativmedizinische Leistungen abrechnen.

Der EBM ist der Leistungskatalog für niedergelassene Ärzte, die mit den Krankenkassen abrechnen. Jeder Leistung wird dort ein Punktwert zugewiesen. Den Wert eines Punktes handeln KBV und der GKV-Spitzenverband jährlich aus. In diesem Jahr liegt der „Orientierungspunktwert“ bei 0,035363 Euro. Wenn ein Belastungs-EGK laut EBM 600 Punkte wert ist, kann der Arzt also rund 21 Euro abrechnen.

Bei den Verhandlungen um den diesjährigen Orientierungspunktwert hatten Ärzte und Kassen festgelegt, mit einer Überarbeitung des EBM insbesondere Hausärzte zu stärken. Der Beruf des Hausarztes soll so attraktiver gemacht werden. Für die hausärztliche Versorgung waren zusätzliche 250 Millionen Euro vereinbart worden.

Daher die neue Pauschale: Pro Patientengespräch dürfen die Hausärzte diese einmal im Quartal abrechnen. Die Höhe richtet sich nach dem Alter der Versicherten – und somit dem durchschnittlichen Betreuungsbedarf. Zudem wurde eine sogenannte Vorhaltepauschale beschlossen, die Hausärzte für die reine Wahrnehmung des Versorgungsauftrages bekommen sollen.

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