Apothekenbetriebsordnung

Adexa: Personalschlüssel für Apotheken

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Berlin -

Die Apothekengewerkschaft Adexa fordert einen Personalschlüssel für Apotheken. In der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) soll laut Adexa festgelegt werden, dass zumindest „eine zu bestimmende Anzahl von Apothekern, pharmazeutischem und nichtpharmazeutischem Personal beschäftigt sein“ soll. Die Vorgaben könnten sich nach Kriterien wie Rohgewinn, Kundenkontakten, Einzugsgebiet oder Öffnungszeiten richten, so der Vorschlag der Gewerkschaft.

 

Bislang seien Apotheken nicht selten „fehl- oder unterbesetzt“, schildert Adexa die Erfahrungen der Mitarbeiter. „Es kann nicht sein, dass manche Apotheken beispielsweise mit einem Apothekenleiter und sechs pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) dauerhaft arbeiten – ein ordnungsgemäßer Betrieb ist so nicht gewährleistet“, kritisiert Adexa.

Weiterhin sollen laut Gewerkschaft die Kontrollen durch Kammern und Pharmazieräte verstärkt werden. Sie seien „je nach Kammerbezirk recht unterschiedlich und teilweise zu lasch“. Auch diese Anregung soll in die Stellungnahme der Adexa zur ApBetrO einfließen, die bis Freitag an das Bundesgesundheitsministerium geht.

Die Gewerkschaft kritisiert an dem zuletzt veröffentlichten Referentenentwurf die vorgesehenen Erleichterungen für Filialapotheken, wonach Rezeptur und Bereitschaftsdienst nicht mehr für alle Apotheken vorgeschrieben sind. „Wir wollen flächendeckend die Vollapotheke mit dem gesamten Leistungsspektrum inklusive Rezeptur, Labor und Notdienst erhalten.“ Der Patient müsse weiterhin in jeder Apotheke Qualität und umfassende pharmazeutische Leistungen erwarten können. Filialapotheken ohne Rezeptur und Bereitschaftsdienst seien nicht nur aus Patientensicht bedenklich, sondern würden „immer mehr Arbeitsplätze zur Schmalspur-Stelle degradieren“.

Die geplante Neuregelung, nach der nichtpharmazeutisches Personal in Bereichen mit obligatorischem Qualitätsmanagementsystem Arzneimittel herstellen und prüfen kann, lehnt Adexa ebenfalls ab. Dies führe zu einer Aufweichung der beruflichen Kompetenzen, die von keiner Seite gewollt sein könne.

 

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