Arzneimittelbewertung

ABDA will nicht in den G-BA

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Berlin -

Die ABDA strebt vorerst keine Mitgliedschaft im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) an. Wegen zusätzlicher personeller Belastungen und Kosten wird eine alte Forderung der Basis fallen gelassen: Die Hauptversammlung der ABDA hatte sich 2003 dafür ausgesprochen, dass die Apotheker eine ständige Vertretung im obersten Beschlussgremium des Gesundheitswesens erhalten sollen. Auf Empfehlung des Geschäftsführenden Vorstandes der ABDA wird dieser Beschluss nicht weiter verfolgt.

 

Bislang sind die Apotheker im G-BA nicht vertreten, können aber Stellungnahmen abgeben. Um bei den wichtigen Entscheidungen – etwa zur Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln – mit abstimmen zu können, müsste die ABDA Träger des G-BA werden. Dies sind derzeit die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Kassenärztliche und -zahnärztliche Bundesvereinigungen (KBV und KZBV) sowie der GKV-Spitzenverband. Finanziert wird der G-BA über Systempauschalen pro abgerechnetem Fall im stationären und ambulantem Sektor. Das Stimmverhältnis zwischen Ärzten und Kliniken einerseits sowie Kassen andererseits ist ausgewogen.

Weil es für Apotheken bislang keine solchen Systemzuschläge gibt, fürchtet die ABDA zusätzliche finanzielle Belastungen durch eine Mitgliedschaft im G-BA. Insbesondere könnten sich aus Sicht der ABDA aber durch den erhöhten Bedarf an wissenschaftlichen Mitarbeitern hohe Personalkosten ergeben. „Aufgrund der aktuellen Gesetzesvorhaben der Regierung und dem ABDA/KBV-Modell können wir die personellen Kapazitäten nicht aufwenden“, sagte eine Sprecherin auf Nachfrage.

Der ABDA-Vorstand hatte dem Vernehmen nach aber auch Bedenken, unliebsame Entscheidungen des G-BA mit tragen zu müssen. So wäre es für die Apotheker beispielsweise unpopulär gewesen, den Erstattungsausschluss von Blutzuckerteststreifen für nicht insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker mit verantworten zu müssen.

 

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