Apothekenbetriebsordnung

ABDA: Kein separater Blister-Raum

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Berlin -

Apotheken, die für wenige Patienten Arzneimittel stellen oder verblistern, sollen dafür auch künftig keinen gesonderten Raum anmieten müssen: Die ABDA fordert in ihrer Stellungnahme zum Regierungsentwurf der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) entsprechende Nachbesserungen. Die bislang geplanten Vorgaben seien finanziell nicht tragbar und auch aus pharmazeutischer Sicht nicht gerechtfertigt.

 

Regelungsbedarf bestehe lediglich, wenn „in einer Vielzahl von Fällen“ gestellt oder verblistert werde, heißt es in der Jägerstraße. Gleichzeitig bezweifelt die ABDA, dass ein separater Raum überhaupt erforderlich ist: „Sollte an dieser Erfordernis überhaupt festgehalten werden, wäre es daher jedenfalls sachgerecht, die vorgesehene Ausnahme (...) an den quantitativen Umfang zu knüpfen.“ Eine konkrete Grenze schlägt die ABDA nicht vor, verweist aber auf die Mengenbeschränkung bei der Defektur.

Laut Entwurf sollen Apotheken künftig in einem gesonderten Raum stellen und verblistern, bei maschinellem Verblistern ist zudem eine Schleuse vorgesehen. Einzige Ausnahme: Wenn die Dienstleistung für einen einzelnen Patienten vorgenommen werden soll, entfällt die Vorgabe.

 

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