Gerinnungshemmer

AstraZeneca: Axanum lohnt sich nicht

, Uhr
Berlin -

AstraZeneca nimmt das Kombinationsarzneimittel Axanum (Acetylsalicylsäure/Esomeprazol) nach nur zwei Jahren wieder vom Markt. Der Hersteller hat die Zulassung freiwillig zurückgezogen – „aus kommerziellen Gründen“, wie ein Sprecher sagt. Der Gerinnungshemmer war erst 2011 auf den Markt gebracht worden, konnte sich aber offenbar nicht durchsetzen.

Das Präparat enthält im Kern 81 Milligramm Acetylsalicylsäure (ASS) und im Mantel 20 Milligramm Esomeprazol. Der Protonenpumpenhemmer sollte gastrointestinalen Beschwerden – eine häufige Nebenwirkung der Reinfarktprophylaxe mit ASS – vorbeugen. Das Präparat ist zugelassen zur Prävention kardiovaskulärer Ereignisse bei Patienten, die eine kontinuierliche niedrig dosierte ASS-Behandlung benötigen und einer Prophylaxe gegen ASS-assoziierte Geschwüre bedürfen.

Axanum war dem Sprecher zufolge in 14 Märkten eingeführt worden – in allen wird das Präparat nun zurückgenommen. „Die Nachfrage ist nicht so, dass wir weiter in das Präparat investieren.“ Patienten könnten auf die Einzelsubstanzen zurückgreifen, die nach wie vor verfügbar seien, so der Sprecher.

Laut Arzneiverordnungsreport hatte Axanum zuletzt nicht in die Top 3000 geschafft: Damit dürfte das Präparat weniger als 18.000 Mal verordnet worden sein. AstraZeneca will keine Absatz- oder Umsatzzahlen nennen.

Das Prinzip, einen potenziell magenschädigenden Wirkstoff mit einem Protonenpumpenhemmer zu kombinieren, hat AstraZeneca aber nicht aufgegeben: Im vergangenen Jahr kam mit Vimovo eine Kombination von Naproxen und Esomeprazol auf den Markt. Das Rheumamittel schaffte es bereits im ersten Jahr auf mehr als 10.000 Verordnungen. Die Kassen zahlen seit Anfang des Jahres bei bestimmten Patientengruppen. Die Kosten sind sogar etwas günstiger als die freie Kombination.

Ein weiteres Kombinationspräparat ist Arthotec (Diclofenac/Misoprostol) von Pfizer.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Sammelklage in Großbritannien
AstraZeneca: TTS durch Corona-Impfung?
Mangelhafte Bedingungen für Industrie
BPI: Habecks „Pharma-Reise“ müssen Taten folgen

APOTHEKE ADHOC Debatte