Migränetherapie

Off-Label-Use für Valproinsäure

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Migränepatienten können künftig Valproinsäure als Kassenleistung erhalten, obwohl das Antiepileptikum nicht für diese Erkrankung zugelassen ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erlaubte den Off-Label-Use für den Fall, dass eine Behandlung mit zugelassenen Migränepräparaten nicht erfolgreich ist oder nicht angewendet werden darf. Mit der Entscheidung folgte der G-BA einer Empfehlung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Ausgenommen von der Neuregelung sind Schwangere, da Valproinsäure-haltige Arzneimitteln mit einem erhöhten Missbildungsrisiko für ungeborene Kinder verbunden sind. Auch bei Frauen im gebärfähigen Alter sollten Nutzen und Risiko einer Therapie mit Valproinsäure zur Migräneprophylaxe sehr sorgfältig abgewogen werden, empfiehlt der G-BA.

Sollte das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss nicht beanstanden, tritt er nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

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