Neue Vorschrift für Pille danach APOTHEKE ADHOC, 26.09.2016 17:00 Uhr
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Doppelte Sicherheit: Weil es bei der Pille danach zu Interaktionen kommt, müssen bei bestimmter Comedikation zwei Tabletten eingenommen werden. Foto: Gedeon Richter
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Der Hersteller Gedeon Richter informiert in Abstimmung mit der EMA und dem BfArM über verminderte Plasmaspiegel bei der Anwendung seines Notfallkontrazeptivums Postinor und CYP-Induktoren. Foto: Richter
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Eine oder zwei? Das müssen Apotheker bei der PiDaNa künftig selbst entscheiden. Dem Arzt wollen sie das nicht überlassen. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Apotheker und PTA sehen laut einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC der neuen Regelung gelassen entgegen – und gehen selbstbewusst mit der Verantwortung um. Grafik: APOTHEKE ADHOC
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54 Prozent der Teilnehmer trauen sich zu, im Einzelfall je nach Datenlage zu entscheiden. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Apotheker sollen künftig die Dosierung der Pille danach notfalls selbstständig anpassen. Foto: AKWL
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Nach der britischen Arzneimittelbehörde MHRA wird auch das BfArM neue Hinweise zur Abgabe herausgeben. Foto: MHRA
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Bei der Abgabe müssen Apotheker nachfragen, ob die Patientin andere Medikamente einnimmt. Arzneimittel, die das Leberenzym CYP3A4 anregen, wie zum Beispiel Johanniskraut-Präparate, fördern den Abbau von Levonorgestrel (LNG) und reduzieren damit den Wirkstoffgehalt im Blut. Foto: APOTHEKE ADHOC
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In der Selbstmedikation würde die Verantwortung bei den Apotheken liegen – umso erstaunlicher, dass zunächst ausschließlich die Gynäkologen informiert werden sollen. Foto: Elke Hinkelbein
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Ulipristal, hierzulande enthalten in EllaOne, wird Frauen laut Fachinformation gar nicht empfohlen, wenn sie parallel einen starken CYP3A4-Induktor einnehmen oder in den vergangenen vier Wochen eingenommen haben. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Das Präparat mit 30 mg Ulipristal kann bis zu 120 statt 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr angewendet werden und ist noch patentgeschützt. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Inzwischen gibt es auf dem Markt einen weiteren Konkurrenten: Bislang konnten sich die Generikahersteller jedoch nicht gegen EllaOne und PiDaNa von HRA Pharma durchsetzen. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Im Juni hat Stada ein LNG-haltiges Präparat auf den Markt. Foto: Stada
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Wie das Original enthält das Produkt von Stada 1,5 mg LNG. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Generika gibt es auch von Hexal (Unofem), ... Foto: APOTHEKE ADHOC
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Der Hersteller Gedeon Richter informiert in Abstimmung mit der EMA und dem BfArM über verminderte Plasmaspiegel bei der Anwendung seines Notfallkontrazeptivums Postinor und CYP-Induktoren. Foto: Richter
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... Aristo (Levonoraristo). Foto: APOTHEKE ADHOC
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Mit der Entlassung der Notfallkontrazeptiva aus der Rezeptpflicht verschob sich die Verteilung der unterschiedlichen Abgabe- beziehungsweise Rezeptformen. Foto: Elke Hinkelbein
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Reichten davor 20 Prozent der Frauen ein Rezept einer Krankenkasse und 80 Prozent ein Rezept der Privaten Krankenversicherung (PKV) ein, waren es nach der Freigabe nur noch 13 Prozent PKV- und 6 Prozent GKV-Rezepte. Foto: Elke Hinkelbein
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Laut einer Statistik der ABDA liegt der Absatz seit Sommer 2015 relativ konstant bei etwa 60.000 Packungen im Monat. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Einen Absatz-Höchststand erreichten die Verhütungsmittel im vergangenen August mit mehr als 62.000 Packungen. Im September ging er dagegen wieder deutlich zurück auf gut 55.800. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Die Bundesapothekerkammer (BAK) hatte ihre Handlungsempfehlung zur Abgabe der „Pille danach“ im Oktober aktualisiert. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Zuvor hatte BVF-Chef Dr. Christian Albring den unvollständigen Leitfaden kritisiert: Falsche Beratungen zur „Pille danach“ würden durch ABDA und Bundesapothekerkammer verursacht. Foto: BVF
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Die Generali hatte von Apothekern verlangt, dass sie bei jeder Abagbe der „Pille danach“ die Check-Liste der BAK verwenden. Foto: Generali
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Es geht um eine Vereinbarung zur Berufshaftpflichtversicherung. Screenshot
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ABDA-Präsident Friedemann Schmidt ist mit dem OTC-Switch der „Pille danach“ zufrieden. Foto: Elke Hinkelbein
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HRA-Deutschlandchef Klaus Czort lobt die Pharmazeuten: „Die Apotheken haben bestes Wissen – oft sogar mehr als der Notarzt“. Foto: HRA
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Aus Sicht von Gesundheitspolitikerin Kordula Schulz-Asche (Grüne) geht der Anstieg bei den Notfallkontrazeptiva darauf zurück, dass der Arztbesuch bislang eine hohe Hürde war. Foto: Elke Hinkelbein
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Frauen unter 20 Jahren haben einen Anspruch auf Erstattung des Nofallkontrazeptivums durch die Krankenkassen – auch wenn die „Pille danach“ nicht verschreibungspflichtig ist. Foto: Elke Hinkelbein
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Voraussetzung ist allerdings ein Kassenrezept. Foto: Marcus Witte
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Das hatte der Bundestag Ende März 2015 rückwirkend zum OTC-Switch beschlossen. Foto: Elke Hinkelbein
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Können die Frauen sich das Präparat nicht leisten, müssen sie warten – und verlieren wertvolle Zeit. Foto: Elke Hinkelbein
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Kurz nach der Freigabe der „Pille danach“ wurde das Notfallkontrazeptivum in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg besonders oft abgegeben. Grafik: Insight Health
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Insgesamt wurden nach Zahlen von Insight Health bereits im März 2015 mehr als 50.000 Packungen abgegeben. Im April stiegen die Absätze demnach um weitere 10 Prozent auf mehr als 55.000 Packungen. Grafik: Insight Health
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Nach Untersuchungen von IMS Health entfallen 57 Prozent des gesamten Absatzes im März und April auf Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein und Westfalen-Lippe. Grafik: IMS
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Fast alle abgegebenen Packungen entfallen laut Insight Health auf die beiden Präparate EllaOne (Ulipristal) und PiDaNa (Levonorgestrel) des Herstellers HRA Pharma. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Bis Ende April 2015 wurden Zahlen des Marktforschungsunternehmens IMS Health zufolge jede Woche zwischen 13.000 und 13.500 Packungen abgegeben. Der Absatz stieg im ersten Monat insgesamt um 37 Prozent. Grafik: APOTHEKE ADHOC
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In der ersten Woche nach dem Switch wurden 13.500 Packungen abgegeben, 41 Prozent davon noch auf Rezept. Später sank ist der Anteil auf 21 Prozent. Grafik: APOTHEKE ADHOC
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Die Levonorgestrel-haltige PiDaNa ist seit Ende April 2015 als apothekenpflichtiges Präparat erhältlich. Foto: HRA
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Eine oder zwei? Das müssen Apotheker bei der PiDaNa künftig selbst entscheiden. Dem Arzt wollen sie das nicht überlassen. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Parallel zum OTC-Markteintritt der „Pille danach“ mit LNG waren die letzten gesetzgeberischen Schritte umgesetzt worden: Seit Mitte April galt auch das Werbeverbot zur „Pille danach“. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Ebenfalls in Kraft getreten war die Erstattungsfähigkeit für Frauen unter 20 Jahren, rückwirkend zum 1. März 2015. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Damit auch die OTC-Arzneimittel von den Kassen übernommen werden können, hatte der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Sozialgesetzbuchs verabschiedet. Foto: Elke Hinkelbein
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Das BMG hatte im Vorfeld darauf hingewiesen, dass es einen „Übergangszeitraum zwischen dem Wegfall der Verschreibungspflicht der Notfallkontrazeptiva und der Verkündung der angepassten Kostenübernahmeregelung“ geben würde. Foto: Elke Hinkelbein
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Die geänderte Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) trat am 14. März 2015 in Kraft. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Den OTC-Switch hatte der Bundesrat Anfang März 2015 beschlossen. Foto: Elke Hinkelbein
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Die EU-Kommission hat am 7. Januar das Notfallkontrazeptivum mit Ulipristal aus der Rezeptpflicht entlassen. Foto: EC
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Das BMG hat daraufhin angekündigt, nicht nur Ulipristal, sondern auch LNG aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Foto: Elke Hinkelbein
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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte sich lange gegen eine Entlassung des Notfallkontrazeptivums aus der Verschreibungspflicht gesperrt. Foto: Elke Hinkelbein
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Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hatte bereits im Januar 2014 den OTC-Switch für Notfallkontrazeptiva mit Levonorgestrel empfohlen. Foto: Elke Hinkelbein
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Der Bundesrat hatte daraufhin im Mai 2014 seine Position bekräftigt. Eigentlich wollten die Delegierten ihre Zustimmung zur Anerkennung von EU-Rezepten an den OTC-Switch für die Pille danach knüpfen. Foto: Elke Hinkelbein
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Da es wegen der Verzögerung aber schon Ärger aus Brüssel gab, stimmten die Abgeordneten schließlich doch zu und verabschiedeten damals zur „Pille danach“ lediglich eine begleitende Entschließung. Foto: EU
Berlin - Jetzt ist es amtlich: Wenn Patientinnen bestimmte Medikamente einnehmen, müssen Apotheker bei der Pille danach eine Verdopplung der Dosis in Betracht ziehen. Betroffen sind alle Notfallkontrazeptiva mit Levonorgestrel (LNG). Grund ist eine verstärkte Verstoffwechselung des Wirkstoffs bei gleichzeitiger Anwendung von CYP-Induktoren.
Wenn bis zu vier Wochen vor der Anwendung eines LNG-haltigen Notfallkontrazeptivums ein CYP3A4-induzierender Wirkstoff eingenommen wurde, kann dies zur Folge haben, dass das Notfallkontrazeptivum in der üblichen Dosierung von 1x1,5 mg nicht zuverlässig wirkt.
In solchen Fällen sollte daher eine Kupferspirale eingelegt werden. Diese kann noch bis zu fünf Tage nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingesetzt werden. Falls dies nicht möglich ist, sollte die Dosis des Notfallkontrazeptivums verdoppelt werden auf 3 mg LNG. Ulipristalacetat ist keine Alternative, da dessen Wirksamkeit durch CYP3A4-induzierende Arzneimittel noch viel stärker abgeschwächt wird.
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