GKV-Leistungskatalog

G-BA streicht Reboxetin

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Antidepressiva mit dem Wirkstoff Reboxetin können Ärzte künftig nicht mehr zu Lasten der Krankenkassen verordnen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Streichung des Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmers aus dem Leistungskatalog beschlossen und folgte damit einer Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Die Bewertung habe keine Belege für einen Nutzen von Reboxetin im Vergleich zu Placebo ergeben, teilte der G-BA mit. Anderen Arzneimitteln sei Reboxetin in Studien sogar unterlegen gewesen. Gleichzeitig hätte es allerdings Belege für Gesundheitsschädigungen Nebenwirkungen gegeben, so der G-BA.

„Aufgrund dieses eindeutig negativen Ergebnisses der Nutzenbewertung hat der G-BA beschlossen, Reboxetin-haltige Arzneimittel nur noch ausnahmsweise in medizinisch gut begründeten Einzelfällen zur Verordnung zu Lasten der GKV zuzulassen“, sagte Dr. Rainer Hess, Vorsitzender des G-BA. Zur medikamentösen Behandlung von Depressionen stehe eine Vielzahl anderer Wirkstoffe mit belegtem Nutzen zur Verfügung.

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